N3.
Regierungs-Blatt
Königreich Württemberg.
ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 15. Januar 1862.
Inhalt.
Königliche Dekrete. Ceesetz, betreffend den Bau weiterer Eisenbahnen in der Finanzveriode 186¼.
und die Vermehrung der Betriebomittel der bestehenden Eisenbahnen.
Verfügungen der Departemento. Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung des Hellbronner
Wohnungsvereins. — Bekanntmachung, betreffend die Verleihung der jurlslischen Persönlichkeit
an die Nikolauspflege in Stuttgart.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Gese t,
betreffend den Bau weiterer Eisenbahnen in der Finanzperiode 1856 18, und die Vermehrung der
Betricbsmittel der bestehenden Eisenbahnen.
Wilhelm,
von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Nach Anbörung Unseres Geheimen-Rathes und unter Zustimmung Unserer getreuen
Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt:
Art. 1.
Von den durch das Gesetz A. vom 17. November 1858 zur Ausführung bestimmten
Eisenbabnlinien sollen während der Finanzperiode vom 1. Juli 18“/84 auf Rechnung des
Staats gebaut werden: