Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1862. (39)

N3.
Regierungs-Blatt

Königreich  Württemberg.

 

ausgegeben  Stuttgart  Mittwoch  den  15.  Januar  1862.

 

Inhalt.

Königliche  Dekrete.  Ceesetz,  betreffend  den  Bau  weiterer  Eisenbahnen  in  der  Finanzveriode  186¼.
und  die  Vermehrung  der  Betriebomittel  der  bestehenden  Eisenbahnen.

Verfügungen  der  Departemento.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Genehmigung  des  Hellbronner
  Wohnungsvereins.  —  Bekanntmachung,  betreffend  die  Verleihung  der  jurlslischen  Persönlichkeit
an  die  Nikolauspflege  in  Stuttgart.

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Gese  t,

betreffend  den  Bau  weiterer  Eisenbahnen  in  der  Finanzperiode  1856  18,  und  die  Vermehrung  der
Betricbsmittel  der  bestehenden  Eisenbahnen.

Wilhelm,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Nach  Anbörung  Unseres  Geheimen-Rathes  und  unter  Zustimmung  Unserer  getreuen
Stände  verordnen  und  verfügen  Wir,  wie  folgt:
Art.  1.
Von  den  durch  das  Gesetz  A.  vom  17.  November  1858  zur  Ausführung  bestimmten
Eisenbabnlinien  sollen  während  der  Finanzperiode  vom  1.  Juli  18“/84  auf  Rechnung  des
Staats  gebaut  werden: