Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1862. (39)

W4.
Regierungs--Blatt

für  das
Königreich  Württemberg.

Ausgegeben  Stuttgart  Dienstag  den  4.  Februar  1862.

Inhalt.

Königliche  Dekrete.  Gesetz,  betreffend  die  Gewährleistung  bei  einigen  Arten  von  Hausthleren.  —
Gesetz,  betreffend  das  abgekürzte  Verfahren  bei  Streitigkeiten  über  Gewährleistung  für  die  Mängel  gewisser
  Arten  von  Hausthieren.  —  Gesetz,  betreffend  die  Dispensation  von  dem  Ehehindernisse  der  Verwandtschaft
  oder  Schnägerschaft  bei  Eingehung  gemischter  Ehen.

Verfügungen  der  Departements.  Verfügung,  betreffend  die  Beschreibung  der  Mängel,  welche
nach  dem  Gesetz  vom  26.  Dezember  1861  bei  Pferden,  Rindvieh,  Schafen  und  Schweinen  zur  Gewährleistung
  verpflichten.  —  Verfügung  des  erangelischen  Consistoriums,  betreffend  die  an  die  Schul,
amts-Candidatinnen  bei  ihrer  Dienstprüfung  zu  stellenden  Anforderungen.  —  Verfügung  des  katholischen
  Kirchenraths,  betreffend  die  an  die  Schulstands-Candidalinnen  bei  ihrer  Dienstprüfung  zu  stellenden
  Anforderungen.  —  Bekanntmachung,  betreffend  die  Vergütungstaxen  für  Militärvorspannen  und
Quartierverpflegung  pro  1.  Juli  186⅛x=I.

  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
A.  Gesetz,

betreffend  die  Gewährleistung  bei  einigen  Arten  von  Hausthieren.

Wilheim,
ovon  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Nach  Anhörung  Unseres  Geheimen-Rathes  und  unter  Zustimmung  Unserer  getreuen
Stände  verordnen  und  verfügen  Wir,  wie  folgt:
Art.  1.

Der  Verkäufer  von  Pferden,  Rindvieh,  Schafen  und  Schweinen  bat  nur  für  die