Full text : Bismarcks Erbe.

men  Abstimmung,  wie  Bismarck  schon  1867  gewünscht
  hatte,  die  öffentliche  eingeführt  werden.

Freilich  konnte  das  nur  mit  einem  Gewaltstreich
durchgeführt  werden.  Kein  Reichstag  hätte  sich
selber  in  dieser  Weise  entmannt;  selbst  die  Einführung
  der  öffentlichen  Abstimmung  wäre  mit  dem
Reichstag  niemals  durchzuführen  gewesen.  Sogar
im  Kartellreichstag  wäre  so  wenig  Aussicht  auf  Erfolg
  gewesen,  daß  Bismarck  nicht  einmal  den  Antrag
darauf  zu  stellen  wagte;  wieviel  weniger  hätte
ein  späterer  Reichstag  sich  dazu  hergegeben.  Bismarck
  aber  stellte  sich  vor,  daß  die  sozialdemokratische
  Bewegung  ihrer  Natur  nach  notwendig  in
einer  revolutionären  Eruption  enden  müsse.
Durch  absichtliche  Reizung  konnte  man  diese  Eruption
  vielleicht  beschleunigen,  zu  einem  vorzeitigen
Ausbruch  verleiten,  sie  niederschlagen  und  den
starren  Schreck,  der  das  Bürgertum  während  des
Kampfes  lähmen  werde,  benutzen,  um  den  Staatsstreich
  auszuführen.  Der  König  von  Preußen  hätte
eine  Proklamation  erlassen,  daß  er  die  Verantwortung
  nicht  länger  tragen  könne,  und  die  Kaiserkrone
  niedergelegt,  zugleich  aber  seine  Mitfürsten
aufgefordert,  das  Reich  mit  einer  modifizierten

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