men Abstimmung, wie Bismarck schon 1867 gewünscht
hatte, die öffentliche eingeführt werden.
Freilich konnte das nur mit einem Gewaltstreich
durchgeführt werden. Kein Reichstag hätte sich
selber in dieser Weise entmannt; selbst die Einführung
der öffentlichen Abstimmung wäre mit dem
Reichstag niemals durchzuführen gewesen. Sogar
im Kartellreichstag wäre so wenig Aussicht auf Erfolg
gewesen, daß Bismarck nicht einmal den Antrag
darauf zu stellen wagte; wieviel weniger hätte
ein späterer Reichstag sich dazu hergegeben. Bismarck
aber stellte sich vor, daß die sozialdemokratische
Bewegung ihrer Natur nach notwendig in
einer revolutionären Eruption enden müsse.
Durch absichtliche Reizung konnte man diese Eruption
vielleicht beschleunigen, zu einem vorzeitigen
Ausbruch verleiten, sie niederschlagen und den
starren Schreck, der das Bürgertum während des
Kampfes lähmen werde, benutzen, um den Staatsstreich
auszuführen. Der König von Preußen hätte
eine Proklamation erlassen, daß er die Verantwortung
nicht länger tragen könne, und die Kaiserkrone
niedergelegt, zugleich aber seine Mitfürsten
aufgefordert, das Reich mit einer modifizierten
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