Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1864. (41)

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b)  Französische  Sprache.

Vollständige  Kenntniß  der  Grammatik;  Fertigkeit  im  mümlichen  Uebersetzen  eines
prosaischen  oder  poetischen  Stücks  ins  Deutsche  mit  hinreichender  Kenntniß  ver  Synonymen;
korrekte  schriftliche  Uebertragung  eines  deutschen  Originalstücks  ins  Französische,  Bekanntschaft
  mit  der  klassischen  Literatur  der  neueren  Zeit;  Abfassung  eines  französischen  Aufsatzes
  über  ein  gegebenes  Thema;  Uebung  im  Sprechen.

c)  Englische  Sprache.

Bollständige  Kenntniß  der  Grammatik;  Fertigkeit  im  mündlichen  Uebersetzen  eines
prosaischen  oder  poetischen  Stücks  in  Deutsche;  korrekte  schriftliche  Uebertragung  eines
veutschen  Originalstücks  ins  Englische;  Uebung  im  Sprechen.

4)  Geschichte.

Eingebendere  Kenntniß  der  allgemeinen,  insbesondere  aber  der  neueren  Geschichte.

ee)  Geographie.

Eingehendere  Kenntniß  der  topischen  und  der  historisch-politischen  Geograpbie.

f  Freiwillige  Fächer.

Der  Candidat  erhält  Gelegenbeit  sich  im  Lateinischen  und  Italienischen  prüfen  zu
lassen.

B)  Für  die  mathematisch-naturwissenschaftliche  Richtung:
a)  Mathematik.

Geometrische  Analysis;  sphärische  Trigonometrie;  niedere  Analysis#  analhtische
Geometrie  (auch  mit  Anwendung  der  Differential=  und  Integralrechnung);  darstellende
Geometrie;  mathematische  Geographie;  praktische  Geometrie;

b)  Naturlehre.

Eingehende  Kenntniß  der  Pbysik  und  der  physikalischen  Instrumente;  Bekamntschaft
mit  der  Geschichte  der  Physik;  Anwendung  ver  Physik  auf  Geographie;  Mechanik  mit  Anwendung
  der  höheren  Analgysis.

c#)  Chemie,
und  zwar  mit  Räcksicht  auf  ihre  technische  und  analg#tische  Seite.
d)  Naturgeschichte.
Genauere  Bekanntschaft  mit  einem  der  drei  Naturreiche  nach  der  Wahl  des  Candidaten.
8.  7.
Die  Bedingungen  der  Zulassung  zur  Reallehrerprüfung  find: