Kriegsverfassung auf dem Prinzip der persönlichen und
erblichen Treue. Bei den Germanen bestand: erstens das
Königtum als eine Art religiöser Würde, und: zweitens
das Gefolgschaftswesen, eine Institution, der zufolge sich
an die vornehmsten Germanen eine Anzahl anderer im
Kriege anschloß, diese mit der Verpflichtung, den er:
korenen Führer zu schützen, jener mit der Verpflichtung,
ihnen ein treuer und sorgsamer Anführer zu sein; eines
der vorzüglichsten Elemente, welches den Unterschied
zwischen den Römern und Germanen begründete, indem
bei den Römern alles Staat war und die persönlichen
Verhältnisse verkümmerten. Gerade diese Gefolgschaftsverfassung
gab den Germanen den Römern gegenüber
einen stärkeren Zusammenhalt. Dieser Umstand war für
die ganze Weltgeschichte von der größten Bedeutung
insofern, als bei den Römern zwar eine Verfassung gefunden
war, aber nur als eine Form, die sie nie recht realisieren
konnten, indem ein Machthaber den anderen aus:
stieß, dahingegen bei den Germanen in ihrem uralten
Königtum und in ihrem eigentümlichen militärischen
Wesen der alles durchdringende Kitt der Treue die ganze
moderne Geschichte zu dem stempelte, was sie geworden
ist. Diese Germanen wurden für die Römer um so be»
deutungsvoller, als, wie wir'gesehen haben, der römische
Staat an Bevölkerung verarmte und seine Grenzen nicht
mehr behaupten konnte. Das Grenzgebiet wurde durch
eine lange und langsame Bewegung noch vor der Völkerwanderung
germanisiert; wie man sich denn überhaupt
die letztere nicht als eine allgemeine Bewegung von
Europa — diese trat nur einmal ein — zu denken hat,
sondern als einen Kampf an den Grenzen, in welchem
die Germanen vordrangen und die Romanen zurückwichen.
Doch wäre ohne dieses Ereignis jene große Ver:
änderung in Europa nicht erfolgt, welche gleichsam von
dem Geschicke intendiert schien.
Der erste Anstoß zur Völkerwanderung ging von den
Goten aus. Diese gerieten am Schwarzen Meere mit den
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