Full text : Das Erzgebirge in Vorzeit, Vergangenheit und Gegenwart.

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Alle  diese  Städte  sind  mit  Richtschnur  und  Zollstock  gegründet.
Städte  mit  naturgemäßer  Selbstentwickelung  wurden  durch  die  Bedürfnisse
  von  Sicherheit  und  Verkehr,  diese  durch  die  Massenansiedelung
hervorgerufen.  Erstere  wuchsen  mit  krummen  Gassen,  dicht  gedrängten
Bewohnern  und  regem  Leben  um  den  Kern,  war  er  eine  Burg,  eine
Kirche  oder  ein  Markt;  letztere  hatten  keine  eigene  Lebenskraft,  und
sobald  die  Veranlassung  ihrer  Gründung  hinfällig  wurde,  siechten  sie
langsam  dahin.

Seit  dem  30jährigen  Kriege  sank  die  errungene  Selbständigkeit
der  Städte  immer  mehr.  Die  unabhängige  Verfassung,  die  mannigfachen
  Privilegien,  die  Befreiung  von  Diensten,  Abgaben  und  Lasten,
alle  Vorrechte,  welche  sich  dieselben  nach  und  nach  angemaßt,  oder  zu
erwerben  gewußt  hatten,  wurden  durch  die  wachsende  Macht  des
Landesherrn  immer  mehr  eingeschränkt.  Das  Bürgerthum  hatte  unter
dem  einengenden  Zunftzwange  die  frühere  Spannkraft  verloren,  und
die  tiefen,  materiellen  Schäden,  welche  die  lange  Reihe  von  Kriegen
und  Drangsalen  über  die  Städte  des  Gebirges,  wie  über  das  ganze
Land  gebracht  hatte,  konnte  nur  erst  allmälig,  in  einer  neuen  Zeit
und  unter  veränderten  Verhältnissen  wieder  ausgeglichen  werden.

Die  1832  eingeführte  Städteordnung,  welche  den  Untergang
  der  Herrschaft  der  wenigen  bevorzugten  Patrizierfamilien  in
dem  Stadtregimente  mit  sich  brachte,  gleichzeitig  aber  auch  die
Organisation  der  Verwaltung,  die  Regelung  der  Steuer-,  Abgaben=  und
Finanzverhältnisse,  die  Neuordnung  und  Hebung  des  Schulwesens,
und  die  Neugestaltung  aller  Verwaltungszweige,  endlich  das  Gesetz
über  Gewerbe=  und  Personalsteuer,  sowie  das  neue  Gewerbegesetz,
vor  Allem  aber  der  Anschluß  an  den  Deutschen  Zollverein  brachten
einen  bis  dahin  nie  geahnten  Ausschwung  in  das  ganze  Leben  der
erzgebirgischen  Städte.

Die  Gestalt  der  Grundfläche  einer  Stadt  richtet  sich  ganz  nach
den  Verhältnissen  des  Bodens,  auf  dem  sie  erbaut  wurde,  bez.  auf
dem  eine  Ansiedelung  unter  dem  Schutze  einer  Burg  bis  zur  Größe
einer  Stadt  heranwuchs.

In  der  Ebene,  mag  es  nun  eine  breite  Thalebene,  mag  es  eine
offene  Hochebene  sein,  wo  nach  keiner  Richtung  hin  die  Niederlassung
beengt  wurde,  ist  die  Kreisform,  oder  wenigstens  die  Ovalform  der
Städte  die  vorwiegende,  die  letztere  in  der  Regel  deshalb,  weil  durch
sie  die  Richtung  der  Hauptverkehrsader  bezeichnet  wird.

Im  durchschnittenen  Gelände,  wo  das  Terrain  z.  B.  durch
Nebenthäler,  welche  an  ein  Hauptthal  einmünden,  in  ganz  bestimmte

Abschnitte  getrennt  wird,  nimmt  der  Grundriß  der  daselbst  erbauten
Städte  in  der  Regel  die  Gestalt  eines  Dreieckes  oder  verschobenen,