Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

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II. Verfügungen der Departemente. 
A) Des Departements der auswärtigen Angelegenheiten. 
Des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten. 
Verfügung, betreffend die Ertrapost= und Estafettentare pro 1869/66. 
Vermöge höchster Entschließung Seiner Majestät des Königs vom 28. Februar 
d. J. ist die Extrapost= und Estafettentare für den Zeitraum vom 1. März 1865 bis letz- 
ten Februar 1866 auf 48 kr. pro Pferd und geographische Meile festgesetzt worden. 
Stuttgart den 6. März 1865. Varnbüler. 
B) Des Finanz-Departemente. 
Des Finanz-Ministeriums. 
Verfügung, betreffend die Uebertragung grenzsteueramtlicher Verrichtungen an die Eisenbahngüter- 
Abfertigungsstelle in Ludwigsburg. 
Der Eisenbahngüter-Abfertigungsstelle auf der Station Ludwigsburg werden anstatt 
des Stadtacciseamts Ludwigsburg die grenzsteueramtlichen Verrichtungen für diejenigen 
mit der Eisenbahn in Ludwigsburg ankommenden übergangscontrolepflichtigen Gegenstände 
übertragen, welche für nicht in der Stadt Ludwigsburg wohnende Empfänger bestimmt 
sind. 
Vorstehende Verfügung, welche mit dem 1. März d. J. in Wirksamkeit tritt, wird 
unter Bezugnahme auf vie Bekanntmachung vom 27. Januar 1853 (Reg. Blatt S. 33) 
biemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 16. Februar 1865. Renner. 
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Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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