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gerader Richtung folgend, zwischen den bayerischen Plan-Nummern 672 und 673 in der
Weise gezogen, daß das Backhaus des Joseph Kegel von Kocherhof ganz auf würt-
tembergisches Gebiet zu stehen kommt.
2. In Folge dieser Ausgleichung kommen von dem bayerischen Gebiet 13,5 Dezi-
malen oder ½ Morgen, 8,0 Ruthen württembergischen Maßes an Württemberg; da-
gegen von dem württembergischen Gebiet an Bayern 8,7 Dezimalen oder 36,0 Ruthen
württembergischen Maßes.
Artikel 2.
Bei dem Grenzpfahl 92 auf 93 bayerischer Gemeindemarkung Weißensberg und
württembergischer Markung Neu-Ravensburg wird in Folge der Correktion eines Was-
sergrabens und einer Wasserabzugsdohle, welche die Landesgrenze bilden, von dem würt-
tembergischen Gebiet und zwar die Parzelle 61 an Bayern von 20,0 Ruthen württem-
bergischen oder 4,8 Dezimalen bayerischen Maßes abgetreten.
Artikel 3.
Auf der bayerischen Markung Gestraz und der württembergischen Markung Egloffs
zwischen den Grenzpfählen 148 und 149 wird das dem Bauern Joseph Schneider von
Unterisnyberg, einem bayerischen Unterthanen, gehörige durch die Landesgrenze bisher
durchschnittene Wohnhaus künftig ganz dem bayerischen Gebiet überwiesen und die
Landesgrenze hienach geändert.
Artikel 4.
Auf der bayerischen Markung Mayerhöfen und der württembergischen Markung
Jony zwischen Grenzpfahl 150 und 151 schneidet die Landesgrenze mitten durch das
Wohnhaus des Remigius Netzer in Isny. Dieses Wohnhaus wird künftighin ganz
dem württembergischen Gebiet zugewiesen, die Landesgrenze entsprechend geändert
und südlich in einem kleinen Bogen um das fragliche Wohnhaus gezogen.
In Folge dieser Aenderung der Landesgrenze kommen von dem bayerischen Gchiet
Morgen, 7,6 Ruthen württembergisches Maß oder 25 Dezimalen bayerisches Maß
an Württemberg.
Artikel 5.
Von dem Grenzpfahl 151 zieht sich die Landesgrenze in gerader Richtung über die
Straße von Isny nach Nellenbrück auf den Grenzpfahl 152 und von da an über die-
selbe Straße in schräger Richtung wieder zurück nach Pfahl Nro. 153, so daß aus die-