Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1866. (43)

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Unser Finanz-Minister ist mit dem Vollzuge dieser Verordnung beauftragt. 
Gegeben, Friedrichshafen den 8. September 1866. 
Karl. 
Der Finanz-Minister: 
Renner. Auf Befehl des Königs: 
Der Cabinets-Chef: 
Egloffstein. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministeriums. 
Bekanntmachung, betreffend die Uebertragung grenzsteueramtlicher Verrichtungen an den Eisenbahnstations- 
Vorstand in Oehringen. 
Dem Vorstand der Eisenbahnstation in Oehringen wird anstatt des Orts-, bezie- 
hungsweise Grenzsteuerbeamten daselbst (vergl. Verfügung vom 18. September 1864, 
Reg. Blatt S. 154) die Kontrole sämmtlicher übergangskontrolepflichtiger Gegenstände 
übertragen, welche mit der Eisenbahn aus dem zollvereinten Ausland eingehen und die 
Eisenbahn an der genannten Station verlassen, oder welche unter Frachtbriefkontrole 
in das zum Zollverein gehörende Ausland ausgeführt und an der genannten Station 
zur Eisenbahn aufgegeben werden. 
Vorstehende Verfügung, welche mit dem 1. Oktober d. J. in Kraft tritt, wird 
unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 27. Januar 1853 (Reg. Blatt S. 33) 
hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 27. September 1866. 
Renner. 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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