Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1866. (43)

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Ab- 
Ver- 
i- trags- 
An- 
lage 
A 
Benennung der Gegenstände. 
Maß-= 
stab der 
Ver- 
zollung. 
Zollbetrag. 
il. 
Anmerlung. 
  
74. 
25 à. 
4. 
  
  
Seilerwaaren, gebleichte und Packleinwand 
graue . 
Aus dem freien Verkehr des zellvereins 
Anmerkungen zu a. und b. 
1) Unter grauer Packleinwand wird ein glattes, 
grobes, ungebleichtes, auch einfach ge- 
körpertes Gewebe ohne Muster ver- 
standen, welches nicht über 30 Ketten- 
fäden auf den Wiener Currentzoll enthält. 
Leinenwaaren, gemeinste, d. i. 
1) Leinwand, mit Ausnahme der unter d. u. e. 
genannten, und Zwillich und Drillich. Alle 
diese Gegenstände roh, ungebleicht und un- 
gemustert, dann Feuerlöscheimer aus un- 
gebleichtem Segeliuche; 
2) Decken (Fuß= und Wagendecken, 
Laufteppiche) auch gefärbt, ge- 
mustert. 
Aus dem freien Verkehr des Zollvereins 
Anmerkung. Die unter 1. und 2. ge- 
nannten Waaren aus Jute allein 
Maschinen, d. i. alle Maschinen und Maschinen- 
bestandtheile aus Holz oder unedlen, 
nicht vergoldeten oder versilberten Metallen 
allein oder in Verbindung mit Nrbenbe- 
standtheilen aus anderen Materialien, in- 
sofern diese Verbindungen nicht unter die 
kurzen Waaren fallen und zwar je nach- 
dem der dem Gewichte nach überwiegende 
Bestandtheil besteht: 
aus Holz# 
aus Gufßeisen .. 
Aus dem freien Verlehr des ¶ Zolldereins 
aus Schmideisen oder Stahl .. 
aus nicht besonders benannten unedeln Metallen 
Aus dem freien Verkehr des Zollvereins 
  
Kler 
Sporco 
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tmt 
  
  
Decken daden disber aus 
rem Jollverein leine Be- 
günstigung. 
Tara 
I6 in Kässern und Kißten. 
#in Körden. 
8 in Holbkisten ven Hol#z 
(Nahmen.) 
6 in Bollen.
	        
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