Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1866. (43)

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B. Transittaxen. 
(Unter Transittare versteht man diejenige Taxe, welche einem seden Staate für die durch sein Gebiet 
beförderten Depeschen zukommt.) 
  
  
  
  
  
  
Bezeichnun Tare. 
der Bestimmung der Depeschen. Bemerkungen. 
Siaaten. Frk. Cent. 
s 
Desierreich. Für alle Dep schen und in allen Richumen 
gen 3 — Fuür jede Depesche, welche die Staaten 
des deutsch-österreichisben Vereines 
- durchläuft, ist dies die für diese 
I EStaatenqemeiafchaftlixchsskr. 
l 
Baden. Für die durch die Staa#n des deutsc- r 
Ssterreichischen Vereines beförderten De- . 
peschen in allen Richtungen 3 — id. 
l 
Für alle anderen 1 — 
Baye# n. Gür die durch die Slaaten des deutst- 
önerreichischen Vereines beförderten De- " 
peschrn in all. n Nicktungen 3 — id. 
I 
I 
Für alle an deren 1 — 
Belgin. Für alle durch Fran kreich wischen den Nie- "1 
derlanden einerseils, Ilallen und der "% 
Sckweiz anderseite gewechselten Depesten — 50 
D 
Für alle andern Depelchen in allen Rich- 
tungen. 1 — 
Dänemark.] Für alle D.peschin in allrn Richtungen, 
untersorische Linien inbegriffen * 1 50 
Spanien. Flür die von Dänemark, J#alien, Norwegen, 
Schweren und den Staaten des deutich- 
1 Esterreichischen Vereins, Preußen ausge- 
nommen, herrührenden oder dabin be- 
flimmten D. peschen. . 33.— 
Für rie mischen Frankreich und R 
gewechselten Depeschen. .. 2 — 
Fur alle andern Depeschen 2 50 
 
	        
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