Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenundsechzigster Jahrgang. 1906. (67)

32  1906

Hinter  dem  Worte  „Migräuin“  ist  einzuschalten:  1,1  gr.
Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  ihrer  Verkündigung  in  Kraft.

Rudolstadt,  den  14.  April  1906.

Fürstlich  Schwarzburg.  Ministerium.
Frhr.  v.  d.  Recke.