Full text : Armee-Verordnungs-Blatt Vierter Jahrgang (4)

—  RI  0°  —

Armee-Verordnungs-  Dlatt.

Herausgegeben  vom  Kriegs-Minifterium,

    

 

4,  Sahrgang.  Berlin,  den  1.  September  1870.  Rr.16.

Gedrudt  und  in  Kommiffion  bei  &.  S.  Mittler  &  Sohn,  Königliche  Hofbuhhandlung,  Kodftraße  69.

 

II  LI  IL  LG  DG  I  2  IE  IEG  4  III  OO  I  I  GE  I  GI  EOS  Pr

Der  vierteljährliche  Pränumerationspreis  biefes  Blattes  beträgt  15  Sgr.  Abonnirt  Tanıı  werben:  außerhalb  bei  ben
Boftanftalten  und  bei  den  Buchhandlungen,  in  Berlin  bei  der  Erpebition,  Kocfiraße  69.
Bei  Leterer  erfolgt  auch  der  Berlauf  einzelner  Nummern  biefes  Blattes;  der  Preis  derjelben  richtet  fi)  nad  der  Anzahl
  der  Druddogen;  jeder  Drudbogen  von  8  Seiten  wird  dabei  mit  1  Sgr.  4  Pf.  berechnet,  falls  nicht  für  einzelne
Nummern  noch  befonders  eine  Preisermäßigung  feflgefegt  if.

MEREEEEEEERERGE

————n

Nr.  162,

Anftelung,  Rompetenzen  und  Uniform  der  für  die  Dauer  des  Krieges  zur  Verwendung  gelangenden
Einil-Aerzte,  jowie  der  aus  dem  aktiven  Sanitätsdienft  2c.  ansgejchiedenen  Aerzte.

Auf  den  Dir  gehaltenen  Vortrag  genehmige  Ich,  daß  unter  den  gegenwärtigen  Berhältniffen  auch  Civil.
Aerzte  des  Inlandes,  welche  aus  dem  aktiven  Sanitätsdienft  rejp.  aus  dem  Beurlaubten-Berhältniß  ausgejcieden
  find,  oder  in  einem  Militair-Berhältnig  nicht  geftanden  haben,  und  zwar  bei  dringendem  Bedärfnig  auch
bei  den  mobilen  Truppen  und  Adminiftrationen  für  die  Dauer  des  mobilen  Verhältnifies  dur  den  Oeneral«
Stab8-Arzt  der  Armee  mit  einem  entfprechenden  Range  angeftellt  werden  dürfen.  In  diefem  Berhältniß  haben
diejenigen  Aerzte,  welche  bereits  früher  dienten,  die  Kompetenzen  nad  ihrer  erdienten  Charge,  die  Aifitenz-Aerzte
  in  Gemäßheit  Meiner  DOrdre  vom  17.  Yuli  1869  da8  Gehalt  der  Affiftenz-  Aerzte  mit  Selondestieutenants
  Rang,  biejenigen  Aerzte  aber,  welche  früher  nicht  gedient  haben,  die  ompetenzen  eine®  Alfiftenz-Ürztes
mit  Premier»  oder  Selonde-Tieutenants  Rang  tefp.  wenn  fie  al8  Dber-Militair-  Aerzte  fungiren,  diejenigen
der  Affiftenz-Yerzte  in  Stabsarzt-  Stellen  zu  beziehen.  Gleichzeitig  beftimme  Ich,  daß  die  vorgedadhten  Aerzte,
fofern  fie  bei  mobilen  Truppen  oder  Adminiftrationen  verwendet  werden  müffen,  diejenige  Uniform  zu  tragen
haben,  weldhe  dem  Sanitäts-Korps  dur  Meine  DOrdre  vom  20.  Februar  1868  gegeben  if.  Die  Enttafung
der  bier  gedachten  Aerzte  erfolgt  gleihfall8  dur  den  General-Stab8-Arzt  der  Armee.  —  Das  Kriegs-Minifterium
  bat  hiernady  das  Weitere  zu  veranlaflen.

H.D.  Mainz,  den  5.  Unguft  1870.

 

Wilhelm.

An  den  Kriegs»  und  Marine-Minifter.  v.  Roon.
Berlin,  den  5.  YAuguft  1870.

Borftehende  Allerhöchfte  Kabinets-Drdre  wird  hiermit  zur  Kenntniß  der  Armee  gebradit.

Kriegs»  Minifterium.
In  Bertretung
Klop.
No.  11898.  M.M.  A.