Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

W4. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
  
Ausgegeben Stuttg art Dienstag den 25. Februar 1868. **„ 
Inhalt. 
Khnigliche Dekrete. Gesetz, betreffend die dienstrechtlichen Verhältnisse von Angehörigen des Depar- 
tements des Kirchen= und Schulwesens. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend den Anschluß des Herzogthums 
Lauenburg an den Zollverein. 
  
I. Unmittelbare Köntgliche Dekrete. 
Gesestz, 
betreffend die dienstrechtlichen Verhältnisse von Angehörigen des Departements des Kirchen- 
#uunnd Schulwesens. 
Karl 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Geheimen Rathes und unter Zustimmung Unserer 
getreuen Stände verordnen und verfügen Wir wie folgt: 
Artikel 1. 
Der Artikel 1 des Gesetzes A. vom 6. Juli 1842, betreffend die Verhältnisse der
	        
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