Full text : Staats-Lexikon.

Quieszenz  —  Rat.

u  besorgen  haben.  So  ernennt  insbeondere
  der  Präsident  des  deutschen  Reichstags
  nach  der  Geschäftsordnung  des  letztern
  (&  16)  für  die  Dauer  seiner  Amtsführung
  zwei  Q.  für  das  Kassen=  und

echnungswesen.

Qnuieszenzllat.),  Pensions-Ruhestand;
quieszieren,  pensionieren(s.  Pension).

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Quingnennalfakultäten,  s.  Dispens.

Quito  (spr.  kito),  s.  Ecuador.

OQnittungsstener,  s.  Stempelsteuer.

Quote  (kat.),  der  wievielste  Teil,  der
bei  einer  Verteilung  nach  bestimmten  Regeln
  auf  den  einzelnen  entfallende  Anteil;
  daher  der  Ausdruck-Quotisierung
der  Steuern-  (s.  Kontingent).

R.

Rabatt  (ital.),  Abzug  am  Kaufpreis
seitens  des  Käufers,  in  der  Regel  nach
Prozenten  berechnet,  namentlich  bei  sofortiger
  Barzahlung  des  Kaufgelds;  auch
s.  v.  w.  Diskont  (s.  d.)  überhaupt.

Kadikal  (neulat.,  eingewurzelte),
gründlich,  von  Grund  aus;  daher  Radikalismus,
  diejenige  Richtung,  welche
in  der  Wissenschaft  oder  im  praktischen
Leben  und  zwar  namentlich  in  der  Politik
  eine  bestimmte  Ansicht  bis  zu  ihren
äußersten  Konsequenzen  verfolgt  und  sich
die  rücksichtslose  Durchführung  der  nun
einmal  für  richtig  gehaltenen  Grundsätze
lum  Ziel  st.  Auf  dem  politischen  Geiet

  stellt  sich  der  Radikalismus  als  das
Erxtrem  des  Liberalismus  dar.  Während
nämlich  die  Liberalen  eine  freie  und  freisinnige
  Entwickelung  anstreben,  haben  die
Radikalen  eine  totale  Umgestaltung  der
bestehenden  Verhältnisse  im  Auge,  welche
nicht  an  das  Bestehende  anknüpft,  son-#er
  25o  Bestehende  vernichten  will  (vgl.

eral).

Kang,  bei  der  ufenmeis  en  Gliederung,
welche  aus  den  Begriffen  von  Wert  und
Wichtigkeit  erzeugt  wird,  das  besondere
Verhältnis,  in  welchem  ein  Gegenstand
zum  andern  steht;  besonders  die  Ordnung,
  durch  welche  sich  ein  Vorzug  des
einen  vor  dem  andern  kundgeben  soll.  So
unterscheidet  man  z.  B.  bei  Staaten  je
nach  ihrer  Größe  und  Machtstellung  zwischen
  Staaten  ersten,  zweiten,  dritten  2c.
Ranges;  so  werden  z.  B.  bei  den  Gesandten
  (s.  d.)  vier  Rangklassen  unterschieden.
Wenn  aber  bei  den  Rangbestimmungen
eine  zu  wenig  feste  Norm  vorliegt,  so  daß
Täuschung,  Verblendung  oder  Eigendünkel

  fordern  kann,  was  ihm  mit  oder  ohne
Grund  abgesprochen  wird,  so  entstehen
Rangstreitigkeiten,  welchevom  Ernsthaften
  bis  zum  Lächerlichen  gehen.  Unter
den  verschiedenen  Klassen  der  Bevölkerung
und  den  Ständen  eines  Staats  wird  am
meisten  beim  Militär  auf  die  genaue  Einhaltung
  der  Rangordnung  gesehen,
weil  man  hiervon  die  Stärke  der  Dieziplin
  abhängig  glaubt.  Unter  den  verschiedenen
  Staaten  aber  thun  sich  in  dieser
Beziehung  England  und  Nußland,  wo
der  R.  der  Zivilpersonen  nach  Art  der
beim  Militär  herrschenden  Einrichtung
geordnet  ist,  hervor.

Kanzionieren  (franz.),  sich  aus  der
Kriegsgefangenschaft  loskaufen,  auch  sich
aus  der  Kriegsgefangenschaft  selbst  befreien;
  Ranzion,  Lösegeld  für  Kriegsgefangene,
  dessen  Zahlung  früher  üblich
war;  auch  das  Lösegeld  für  ein  gekapertes
Schüß  wird  so  genannt  (s.  Kaperei).

pims  (lat.),  Raub.

Kapport  (franz.),  Bericht,  besonders
beim  Militär  Meldung  an  den  Vorgesetzten;
  Tagesrapport,  Angabe  der  effektiven
  Stärke  einer  Truppe.  Rapportieren,
  Bericht  erstatten;  Rapporteur
(pr.  öhr),  Berichterstatter,  Zwischenträger.

Kat,  im  öffentlichen  Leben  ein  Kollegium,
  welches  an  der  Spitze  einer  größern
oder  kleinern  Korporation  oder,  wie  in
manchen  Staaten  der  Staatsrat,  an
der  Spitze  des  Staats  selbst  steht,  die  Angelegenheiten
  dieser  Körperschaften  berät
und  ihrr  Interessen  zu  vertreten  hat.
So  wird  insbesondere  die  kollegialische
Vertretung  einer  Gemeinde  Gemeinderat,
  Stadtrat  2c.  genannt.  Gleichzeitig