Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1869. (46)

Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
* Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 21. Jamnar 1809. 
Inhalt. 
Köninliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Anordnung einer neuen Abgeordneten- 
Wabl für den Oberamtsbe lirk Riedlingen., 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keinc. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departemecuts des Innern. 
Des Ministeriums des Innern. 
Verfügung, betreffend die Anordnung einer neuen Abgeordneten-Wahl für den Oberamtsbezirk Riedlingen. 
Nachdem die letzte Abgeordneten-Wahl des Oberamtsbezirks Riedlingen für ungül- 
tig erklärt worden ist, wird hiemit auf Allerhöchsten Befehl Seiner Königlichen 
Majestät die Vornahme einer Neuwahl für diesen Bezirk angeordnet, und hiefür folgen- 
des weiter verfügt: 
1) Die in Gemäßheit des Art. 1 des Wahlgesetzes vom 26. März 1868 gebildeten, 
beziehungsweise nach Art. 2 desselben Gesetzes zu ergänzenden Commissionen für Ent- 
werfung und Fortführung der Wählerlisten haben unverweilt für Richtigstellung der letztern 
Sorge zu tragen, wobei diejenigen Wahlberechtigten, welche in der Gemeinde ihres
	        
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