Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1869. (46)

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Wohnsitzes oder ihres nicht blos vorübergehenden Aufenthalts directe Staatssteuer, Wohn- 
oder Bürgersteuer entrichten, von Amtswegen in die Wählerlisten aufzunehmen sind. 
2) Ebenso ist alsbald der in Art. 7 des angeführten Gesetzes angeordnete öffentliche 
Aufruf der Wahlberechtigten zur Anmeldung des Wahlrechts in dem Bezirksblatt durch 
das Oberamt und außerdem in den einzelnen Gemeinden auf ortsübliche Weise durch 
den Ortsvorsteher zu erlassen. 
3) Die Wählerlisten müssen längstens 10 Tage von dem Erscheinen gegenwärtiger 
Verfügung im Regierungsblatt an gerechnet, somit längstens am 31. Januar vollendet 
seyn, sodann während eines unmittelbar anschließenden Zeitraums von 6 Tagenf, somit 
bis 6. Febrnar auf dem Rathhause zu allgemeiner Einsicht aufgelegt werden; längstens 
binnen 3 Tagen von Erhebung etwaiger Vorstellungen gegen die Wählerliste an gerechnet, 
haben die Commissionen Beschluß hierüber zu fassen; spätestens am 21. Tage nach dem Er- 
scheinen des gegenwärtigen Wahlausschreibens, somit am 11. Februar haben die Orts- 
vorsteher die Wählerlisten sammt den Akten über beanstandete Wahlberechtigungen dem 
Oberamt einzusenden. 
4) Die Wahl ist genau 30 Tage nach dem Erscheinen gegenwärtiger Verfügung im 
Regierungsblatt, also am 20. Februar in allen Abstimmungsbezirken gleichzeitig vorzu- 
nehmen. Die Bekanntmachung des Beginns und des Schlusses der Wahl hat in jeder 
Gemeinde spätestens am 17. Februar auf ortsübliche Weise zu erfolgen. 
5) die Abstimmungsbezirke und Abstimmungsorte sind folgende: 
a) Niedlingen, Bechingen, Daugendorf, Göffingen, Heudorf, Unlingen, Zell, Zwie- 
faltendorf mit dem Abstimmungsort Riedlingen. 
b) Buchau, Dörnau, Kanzach, Kappel, Oppelshausen, Tiefenbach mit dem Abstim- 
mungsort Buchau. 
c) Dietelhofen, Dietershausen, Dieterskirch, Hausen, Möhringen, Ober-Wachingen 
Reutlingendorf, Uigendorf, Unter-Wachingen mit dem Abstimmungsort Dietel- 
hofen. 
4) Ertingen, Dürmentingen, Erisdorf, Marbach, Neufra mit dem Abstimmungsort 
Ertingen. 
gK) Heiligkreuzthal, Altheim, Andelfingen, Beuren, Binswangen, Egelfingen, Ewer- 
feld, Hundersingen, Waldhausen, Wilflingen mit dem Abstimmungsort Heilig- 
kreuzthal.
	        
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