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Wohnsitzes oder ihres nicht blos vorübergehenden Aufenthalts directe Staatssteuer, Wohn-
oder Bürgersteuer entrichten, von Amtswegen in die Wählerlisten aufzunehmen sind.
2) Ebenso ist alsbald der in Art. 7 des angeführten Gesetzes angeordnete öffentliche
Aufruf der Wahlberechtigten zur Anmeldung des Wahlrechts in dem Bezirksblatt durch
das Oberamt und außerdem in den einzelnen Gemeinden auf ortsübliche Weise durch
den Ortsvorsteher zu erlassen.
3) Die Wählerlisten müssen längstens 10 Tage von dem Erscheinen gegenwärtiger
Verfügung im Regierungsblatt an gerechnet, somit längstens am 31. Januar vollendet
seyn, sodann während eines unmittelbar anschließenden Zeitraums von 6 Tagenf, somit
bis 6. Febrnar auf dem Rathhause zu allgemeiner Einsicht aufgelegt werden; längstens
binnen 3 Tagen von Erhebung etwaiger Vorstellungen gegen die Wählerliste an gerechnet,
haben die Commissionen Beschluß hierüber zu fassen; spätestens am 21. Tage nach dem Er-
scheinen des gegenwärtigen Wahlausschreibens, somit am 11. Februar haben die Orts-
vorsteher die Wählerlisten sammt den Akten über beanstandete Wahlberechtigungen dem
Oberamt einzusenden.
4) Die Wahl ist genau 30 Tage nach dem Erscheinen gegenwärtiger Verfügung im
Regierungsblatt, also am 20. Februar in allen Abstimmungsbezirken gleichzeitig vorzu-
nehmen. Die Bekanntmachung des Beginns und des Schlusses der Wahl hat in jeder
Gemeinde spätestens am 17. Februar auf ortsübliche Weise zu erfolgen.
5) die Abstimmungsbezirke und Abstimmungsorte sind folgende:
a) Niedlingen, Bechingen, Daugendorf, Göffingen, Heudorf, Unlingen, Zell, Zwie-
faltendorf mit dem Abstimmungsort Riedlingen.
b) Buchau, Dörnau, Kanzach, Kappel, Oppelshausen, Tiefenbach mit dem Abstim-
mungsort Buchau.
c) Dietelhofen, Dietershausen, Dieterskirch, Hausen, Möhringen, Ober-Wachingen
Reutlingendorf, Uigendorf, Unter-Wachingen mit dem Abstimmungsort Dietel-
hofen.
4) Ertingen, Dürmentingen, Erisdorf, Marbach, Neufra mit dem Abstimmungsort
Ertingen.
gK) Heiligkreuzthal, Altheim, Andelfingen, Beuren, Binswangen, Egelfingen, Ewer-
feld, Hundersingen, Waldhausen, Wilflingen mit dem Abstimmungsort Heilig-
kreuzthal.