Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1870. (47)

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Wir befehlen daher, daß sich die Mitglieder beider Kammern an diesem Tage zur 
Eröffnung ihrer Sitzungen dahier versammeln und die unterbrochenen Verhandlungen 
wieder aufnehmen. 
Gegeben Stuttgart, den 17. Februar 1870. 
Karl. 
Der Minister des Innern: 
Geßler. Auf Befehl des Königs, 
Der Kabinets-Chef: 
Egloffstein. 
B) Königliche Verordnung, 
betreffend den Abschluß von Telegraphenverträgen zwischen Württemberg, dem Norddeutschen 
Bunde, Bayern, Baden, Oesterreich-Ungarn und den Niederlanden. 
Karl 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem die zwischen Bevollmächtigten der Regierungen von Württemberg, von 
Preußen, Namens des Norddentschen Bundes, von Bayern, von Baden, der Oester- 
reichisch-Ungarischen Monarchie und der Niederlande am 25. Oktober 1868 abgeschlossenen 
Telegraphen-Verträge, sammt den im Anschlusse hieran zu Stande gekommenen Ver- 
einbarungen, nämlich: 
1) der Telegraphen-Vertrag zwischen Württemberg, dem Norddeutschen Bunde, 
Bayern und Baden; 
2) der Telegraphen-Vertrag zwischen Württemberg, dem Norddeutschen Bunde, 
Bayern, Baden, der Oesterreichisch-Ungarischen Monarchie und den Niederlanden; 
3) das Schluß-Protokoll zu dem unter Nro. 1 bezeichneten Vertrage; 
4) die protokollarische Verständigung über die Gleichstellung der Luxemburgischen 
Telegraphenstationen im Vereins-Verkehre mit den Stationen des Norddeutschen 
Bundes;
	        
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