Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1870. (47)

26 7. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 30. April 1870. 
  
Inhalt. 
Köntaliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend dle mit der Schweiz abgeschlossene Literar- 
Convention. — Königliche Verordnung, betreffend die Veröffentlichung des am 12. Dezember 1868 über 
dle Herstellung elner welteren Elsenbahn-Verbindung zwischen Württemberg und Bayern abgeschlossenen 
Staats-Vertrags. 
  
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Königliche Verordnung, 
betreffend die mit der Schweiz abgeschlossene Literar-Convention. 
Karl 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem die am 16. Oktober vorigen Jahrs zu Bern zwischen Württemberg, 
Bayern und Hessen einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits 
abgeschlossene Uebereinkunft zum gegenseitigen Schutze der Rechte an literarischen Er- 
zeugnissen und Werken der Kunst, die verfassungsmäßige Zustimmung Unserer getreuen 
Stände erlangt hat und beiderseits ratifizirt worden ist, so verordnen Wir, nach An- 
hörung Unseres Geheimen Raths, daß diese Uebereinkunft hiemit zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht werde.
	        
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