267
II. JIm Eingangszoll verändert und, anstatt der im Tarif bestimmten, mit den neben-
1n
L
Tt
S
□
bezeichneten Jollsätzen belegt werden folgende Gegenstände:
Alle undichten Baumwollengewebe, wie Jakonct, Musselin, Tüll, Marly, Gaze,
soweit sie nicht unter Nr. 2 c. 2 begriffen sind; Spitzen und alle Stickereien
(Nr. 2 c. 3) für den Centner mit 26 Thlrn. oder 45 fl. 30 kr.;
Roheisen aller Art, altes Brucheisen (Nr. 6. a.) für den Centner mit 2½ Sgr.
oder 8 3/ kr.;
Abfälle von Stahl (Schrott) (aus Nr. 6 b.) für den Centner mit 2y, Sgr.
oder 8 /1 kr.;
Geschmiedetes und gewalztes Eisen in Stäben (mit Ausnahme des faconnirten)
Luppeneisen; Eisenbahnschienen; Roh= und Cementstahl; Guß= und raffinirter
Stahl; Eisen= und Stahldraht von mehr als/ Pr. Linie Durchmesser; Eisen,
welches zu groben Bestandtheilen von Maschinen und Wagen (Kurbeln, Achsen
und dgl.) roh vorgeschmiedet ist, insofern dergleichen Bestandtheile einzeln fünf-
zig Pfund oder darüber wiegen (Nr. 6 b. und aus c. und k. 2K , für den Cent-
ner mit 17½ Sgr. oder 1 fl. 1 /8 kr.;
5. Rohstahl, seewärts von der Russischen Grenze bis zur Weichselmündung ein-
schließlich auf Erlaubnißschein für Stahlfabriken eingehend (Anmerkung 1 zu
Nr. 6 b.), für den Centner mit 10 Sgr. oder 35 kr.;
4 Luppeneisen, noch Schlacken enthaltend, in Masseln oder Prismen (Anmerkung
2 zu Nr. 6 b.); roher Stahl in Blöcken oder Gußstücken (aus Nr. 6 b.), für
den Centner mit 12 Sgr. oder 42 kr.:
Winkeleisen; I-Eisen; einfaches und doppeltes '—Eisen (aus Nr. 6 c.) für den
Centner mit 17½ Sgr. oder 1 fl. 1 1/1 kr.;
. Façonnirtes Eisen in Stäben (mit Ausnahme des Winkeleisens, des [-Eisens
und des einfachen und doppelten T—Eisens); Radkranzeisen zu Eisenbahnwagen;
Pflugschaaren-Eisen; schwarzes Eisenblech; rohes Stahlblech; rohe (unpolirte)
Eisen= und Stahlplatten; Anker, sowie Anker= und Schiffsketten; Eisen= und
Stahldraht von 38 Pr. Linie und darunter Durchmesser (Nr. 6 c.) für den
Centner mit 25 Sgr. oder 1 fl. 27 ½/ kr.;
uGefirnißtes Eisenblech; polirtes Stahlblech; polirte Eisen= und Stahlplatten
(Nr. 6 d.) für den Centner mit 1 Thlr. 5 Sgr. oder 2 fl. 2½ kr.;