Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1870. (47)

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II. JIm Eingangszoll verändert und, anstatt der im Tarif bestimmten, mit den neben- 
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bezeichneten Jollsätzen belegt werden folgende Gegenstände: 
Alle undichten Baumwollengewebe, wie Jakonct, Musselin, Tüll, Marly, Gaze, 
soweit sie nicht unter Nr. 2 c. 2 begriffen sind; Spitzen und alle Stickereien 
(Nr. 2 c. 3) für den Centner mit 26 Thlrn. oder 45 fl. 30 kr.; 
Roheisen aller Art, altes Brucheisen (Nr. 6. a.) für den Centner mit 2½ Sgr. 
oder 8 3/ kr.; 
Abfälle von Stahl (Schrott) (aus Nr. 6 b.) für den Centner mit 2y, Sgr. 
oder 8 /1 kr.; 
Geschmiedetes und gewalztes Eisen in Stäben (mit Ausnahme des faconnirten) 
Luppeneisen; Eisenbahnschienen; Roh= und Cementstahl; Guß= und raffinirter 
Stahl; Eisen= und Stahldraht von mehr als/ Pr. Linie Durchmesser; Eisen, 
welches zu groben Bestandtheilen von Maschinen und Wagen (Kurbeln, Achsen 
und dgl.) roh vorgeschmiedet ist, insofern dergleichen Bestandtheile einzeln fünf- 
zig Pfund oder darüber wiegen (Nr. 6 b. und aus c. und k. 2K , für den Cent- 
ner mit 17½ Sgr. oder 1 fl. 1 /8 kr.; 
5. Rohstahl, seewärts von der Russischen Grenze bis zur Weichselmündung ein- 
schließlich auf Erlaubnißschein für Stahlfabriken eingehend (Anmerkung 1 zu 
Nr. 6 b.), für den Centner mit 10 Sgr. oder 35 kr.; 
4 Luppeneisen, noch Schlacken enthaltend, in Masseln oder Prismen (Anmerkung 
2 zu Nr. 6 b.); roher Stahl in Blöcken oder Gußstücken (aus Nr. 6 b.), für 
den Centner mit 12 Sgr. oder 42 kr.: 
Winkeleisen; I-Eisen; einfaches und doppeltes '—Eisen (aus Nr. 6 c.) für den 
Centner mit 17½ Sgr. oder 1 fl. 1 1/1 kr.; 
. Façonnirtes Eisen in Stäben (mit Ausnahme des Winkeleisens, des [-Eisens 
und des einfachen und doppelten T—Eisens); Radkranzeisen zu Eisenbahnwagen; 
Pflugschaaren-Eisen; schwarzes Eisenblech; rohes Stahlblech; rohe (unpolirte) 
Eisen= und Stahlplatten; Anker, sowie Anker= und Schiffsketten; Eisen= und 
Stahldraht von 38 Pr. Linie und darunter Durchmesser (Nr. 6 c.) für den 
Centner mit 25 Sgr. oder 1 fl. 27 ½/ kr.; 
uGefirnißtes Eisenblech; polirtes Stahlblech; polirte Eisen= und Stahlplatten 
(Nr. 6 d.) für den Centner mit 1 Thlr. 5 Sgr. oder 2 fl. 2½ kr.;
	        
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