Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1870. (47)

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d) Gold= und Silberpapier; Papier mit Gold= oder 
Silbermuster; durchschlagenes Papier; ingleichen 
Streifen von diesen Papiergattungen; Papiertapeten; Tere: 
« . 16 in Kisten, 
Waaren aus Papier, Pappe oder Pappmasse; For- (J in Rürten 
merarbeit aus Steinpappe, Asphalt oder ähnlichen 6 in Ballen. 
Stoffen, soweit sie nicht unter b. und e. begriffen ist, 
für den Centner 1 Rthlr. 10 Sgr. oder 2 fl. 20 kr. 
30. Die Nummer 27 d. erhält die Bezeichnung 27 e. 
31. In Nummer 30 ist am Schlusse folgende Anmerkung aufzunehmen: 
Anmerkung: Ganz grobe Gewebe aus rohem Gespinnst von Seidenabfällen, 
welche das Ansehen von grauer Packleinwand haben und zu Preß- 
tüchern, Putzlappen u. s. w. verwendet werden, für den Centner 
20 Sgr. oder 1 fl. 10 kr. 
32. In Nummer 33 b. werden hinzugefügt: 
„Schiefertafeln in Holzrahmen, auch lackirten oder polirten.“ 
33. Die Nummer 34 erhält nachstehende Fassung: 
34. Steinkohlen, Braunkohlen, Torf: 
Steinkohlen, Braunkohlen, Koaks, Torf, Torfkohlen, 
frei. frei. 
34. Die Nummer 35 erhält nachstehende Fassung: 
35. Stroh-, Rohr= und Bastwaaren: 
a) Matten und Fußdecken aus Bast, Stroh und Schilf, auch andere Schilf- 
waaren, ordinaire, ungefärbt und gefärbt; Strohbesen; Strohbänder aller 
Art; Hüte aus Holzspan ohne Garnitur, frei. frei. 
5) Stroh= und Bastgeflechte, mit Ausnahme der Tara: 
Strohbänder; Decken von ungespaltenem Stroh, 20 in Kisten, 
19 in Ballen. 
für den Centner 4 Thlr. oder 7 fl. 
e) Hüte aus Stroh, Rohr, Bast, Binsen, Fischbein und Palmblättern: 
1. ohne Garnitur für das Stücckk 2 Sgr. oder 7 kr. 
2. mit Garnitur, auch dergl. aus Holzspan für das 
Stück 7 „ 14 „
	        
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