27
gehabte Buchung des erhobenen Zollbetrags, welche gemeinschaftlich von dem Führer des
Begleitschein-Empfangs-Registers und dem Führer des Einnahme-Journals, unter An-
gabe ihrer Diensteigenschaft, zu vollziehen ist.
8. 52.
2. Nachweis der weiteren Bestimmung der Waaren in dem Begleitschein-Empfangs-Register.
Gleichzeitig mit der Vollziehung der Erledigungs-Bescheinigungen in den Begleit-
scheinen (8§. 49 bis 51) sind die Spalten 11 bis 13 des Begleitschein-Empfangs-Registers
auszufüllen.
Wenn zu einem Begleitschein I. zwei oder mehr Auszüge übergeben worden sind
(§. 33), so kann der Nachweis der weiteren Bestimmung der Waaren in den Begleit-
schein selbst aufgenommen und in Spalte 11 bis 13 des Begleitschein-Empfangs-Registers
hierauf verwiesen werden.
S. 53.
3. Ertheilung der Erledigungsscheine.
Ueber die erledigten Begleitscheine sind Erledigungsscheine nach dem anliegenden
Muster J auszustellen und, nach erfolgter Prüfung und Vollziehung durch den Führer
des Bepgleitschein-Empfangs-Registers oder einen anderen, von dem Amtsvorstande zu
bestimmenden Beamten, dem Begleitschein Ausfertigungsamt zu übersenden.
Die Uebersendung der Erledigungsscheine erfolgt von vierzehn zu vierzehn Tagen,
und zwar bis zum 20. beziehungsweise 5. des Monats.
Sind die erledigten Begleitscheine in verschiedenen Quartalen ausgefertigt worden,
so ist für jedes dieser Quartale ein besonderer Erledigungsschein auszustellen.
Die Ordnungszahl, unter welcher jeder Begleitschein in dem Erledigungsschein ein-
getragen worden, und der Tag der Ausstellung des Erledigungsscheins sind in Spalte
14 und 15 des Begleitschein-Empfangs-Registers bei den betreffenden Begleitscheinen
anzumerken.
S. 54.
4. Ersatzleistung für die durch Vermittelung des Empfangsamts zurückbezahlten Baar-Cautionen.
Wenn die Zurückzahlung einer baar geleisteten Caution bei dem Begleitschein-
Empfangs-Amte zu erfolgen hatte (§. 14), so ist dem Erledigungsschein eine amtliche
Bescheinigung über die stattgehabte Zurückzahlung beizufügen und die Ersatzleistung durch
Benehmen mit dem Begleitschein-Ausfertigungs-Amte herbeizuführen.