Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1870. (47)

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1. 
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Regierungs--Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 25. Januar 1870. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Erlassung eines Begleitschein-Regu- 
lativs. — Verfügung, betreffend das Regulativ über die zollamtliche Behandlung des Güter= und Effekten- 
Transports auf den Eisenbahnen. — Verfügung, betreffend das Niederlage-Regulativ. — Bekanntmachung, 
betreffend eine Berichiigung des Textes des Vereinsgollgesetzes. 
  
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministeriums. 
à) Verfügung, betreffend die Erlassung eines Begleitschein-Regulativs. 
In dem Vereinszollgesetz vom 10. Juli 1869, §. 58 (Reg. Blatt S. 245) ist die 
Erlassung eines besonderen Regulatios über das bei der Ausfertigung und Erledigung 
der Begleitscheine 1. und ll. zu beobachtende Verfahren vorbehalten, mit der aus §. 167 
des Gesetzes zu entnehmenden Maßgabe, daß dieses Regulativ der Bundesrath des Zoll- 
vereins festzustellen hat. 
Nachdem in Gemäßheit dessen der Bundesrath in der Sizung vom 20. Dezember 
1869 dem hienach abgedruckten Bepgleitschein-Regulativ, unter Festsezung des Zeitpunk-
	        
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