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Benennung der Gegenstände.
d) Spiegelglas:
1) rohes, ungeschliffenes
2) geschliffenes, belegt oder unbelegt. ...............
t-)F.1kbcgesbemaltesodckvkkqoldetes Glas, ohne Unterschied der Form; Glaswaaren in
Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht under Nr. 20 fallen
Anmerk. zu c. und c. Hgomae= sowie Glasröhren, Glasstängelchen und Glasplältchen, ohne Unter-
chied der Farbe, wie sie zur Perlenbereitung, Kunstglasbläserein und ) Knopffa·
brikation gebraucht werden; Glasurmasse
Haare von Thieren, mit Ausnahme der unter Nr. 41 genannten, sowie Waaren aus solchen
Thierhaaren; Menschenhaare; F. dern und Borsten:
#) Haare, einschließlich der Menschenhaare, roh, gehechelt, gesotten, gefärbt, auch in Lockenform
gelegt; gesponnen, auch in Verbindung mit den unter Nr. 22 begriffenen Spinnstoffen;
Schreibfedern (Federspulen), rohe und gezogene; Beltfedern, Schmuckfedern, auch gefärbie,
soweit sie nicht unter Nr. 18 begriffen sind; Borsten; Oeliüer; z ganz grobe BUile
b) grobe Fußdecken. .
c) Gewebe, andere, auch mit anderen Gespinnsten gemischt, soiern mindestens vie ganze *m
oder der ganze -Einschlag aus Haaren bestehr; Filze, soweit sie nicht unter a. begriffen sind
Anmerk. zu c.: Gewebe aus Haaren und anderen Gespinnsten, deren Kette oder Einschlag nicht ganz
aus Haaren besteht, werden, wenn sie Selde enthalten, nach Nr. 30 d., in allen anderen
Fällen so verzollt, als wenn sie Haare nicht enthielten.
Häute und Felle:
a) Häute und Felle, rohe (grüne, gesalzene, trockene) zur Lederbereitung; rohe behaarte Schaf.,
Lamm= und Ziegenfelle; rohe Hasen= und Kaninchenfelle tohe- srische und brrocher
Scehund= und Robbenfelle
b) Felle zur Pelzwerk- (Nauchwaaren) Vereitung.
Holz und andere vegetabilische und animalische Schreeoon sowie Waaren dar-
aus, mit Ausnahme der Waaren von Schildpatt
a) Brennholz, auch Reisig; Holzkohlen; Holzborke oder Gerberlohe; Lohkuchen (ausgelaugte
Lohe als Brennmaterial)
b) Bau= und Nutzholz aller Ar#t, auch Lesägt oder auf andere Weife vorgearbeite 2 ingleiten
andere vegetabilische und animalische Schnitzstoffe, nicht besondere genannt
Pc) grobe, rohe, ungefärbte Bölicher-, Drechsler-, Tischler= und bloß gehobelte Holzwaaren und
Wagner-Arbeiten; grobe Böttcherwaaren mit eisernen Reifen, gebrauchte; Besen von Reisig;
grobe Korbflechterwaaren, weder gesärbt, gebeizt, lackirt, polirt, noch gefirnißt; Hornplauen
und rohe, bloß geschnittene Knockenplatzen .
d) Holz in geschniuenen Fournieren; Korkblatten, Korscein, - Krried 3ta Sutte
rohr, gebeiztes oder gespaltencs .