Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1870. (47)

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Benennung der Gegenstände. 
  
  
d) Spiegelglas: 
1) rohes, ungeschliffenes 
2) geschliffenes, belegt oder unbelegt. ............... 
t-)F.1kbcgesbemaltesodckvkkqoldetes Glas, ohne Unterschied der Form; Glaswaaren in 
Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht under Nr. 20 fallen 
Anmerk. zu c. und c. Hgomae= sowie Glasröhren, Glasstängelchen und Glasplältchen, ohne Unter- 
chied der Farbe, wie sie zur Perlenbereitung, Kunstglasbläserein und ) Knopffa· 
brikation gebraucht werden; Glasurmasse 
Haare von Thieren, mit Ausnahme der unter Nr. 41 genannten, sowie Waaren aus solchen 
Thierhaaren; Menschenhaare; F. dern und Borsten: 
#) Haare, einschließlich der Menschenhaare, roh, gehechelt, gesotten, gefärbt, auch in Lockenform 
gelegt; gesponnen, auch in Verbindung mit den unter Nr. 22 begriffenen Spinnstoffen; 
Schreibfedern (Federspulen), rohe und gezogene; Beltfedern, Schmuckfedern, auch gefärbie, 
soweit sie nicht unter Nr. 18 begriffen sind; Borsten; Oeliüer; z ganz grobe BUile 
b) grobe Fußdecken. . 
c) Gewebe, andere, auch mit anderen Gespinnsten gemischt, soiern mindestens vie ganze *m 
oder der ganze -Einschlag aus Haaren bestehr; Filze, soweit sie nicht unter a. begriffen sind 
Anmerk. zu c.: Gewebe aus Haaren und anderen Gespinnsten, deren Kette oder Einschlag nicht ganz 
aus Haaren besteht, werden, wenn sie Selde enthalten, nach Nr. 30 d., in allen anderen 
Fällen so verzollt, als wenn sie Haare nicht enthielten. 
Häute und Felle: 
a) Häute und Felle, rohe (grüne, gesalzene, trockene) zur Lederbereitung; rohe behaarte Schaf., 
Lamm= und Ziegenfelle; rohe Hasen= und Kaninchenfelle tohe- srische und brrocher 
Scehund= und Robbenfelle 
b) Felle zur Pelzwerk- (Nauchwaaren) Vereitung. 
Holz und andere vegetabilische und animalische Schreeoon sowie Waaren dar- 
aus, mit Ausnahme der Waaren von Schildpatt 
a) Brennholz, auch Reisig; Holzkohlen; Holzborke oder Gerberlohe; Lohkuchen (ausgelaugte 
Lohe als Brennmaterial) 
b) Bau= und Nutzholz aller Ar#t, auch Lesägt oder auf andere Weife vorgearbeite 2 ingleiten 
andere vegetabilische und animalische Schnitzstoffe, nicht besondere genannt 
Pc) grobe, rohe, ungefärbte Bölicher-, Drechsler-, Tischler= und bloß gehobelte Holzwaaren und 
Wagner-Arbeiten; grobe Böttcherwaaren mit eisernen Reifen, gebrauchte; Besen von Reisig; 
grobe Korbflechterwaaren, weder gesärbt, gebeizt, lackirt, polirt, noch gefirnißt; Hornplauen 
und rohe, bloß geschnittene Knockenplatzen . 
d) Holz in geschniuenen Fournieren; Korkblatten, Korscein, - Krried 3ta Sutte 
rohr, gebeiztes oder gespaltencs .
	        
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