Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1870. (47)

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Benennung der Gegenstände. 
  
14. 
  
e) hoͤlzerne Hausgeraͤthe (Moͤbel) und andere Tischler-, Drechsler- und Böttcherwaaren, Wag—- 
nerarbeiten und grobe Korbflechterwaaren, welche gefärbt, gebein, lackirt, polirt, gefirnißt 
oder auch in einzelnen Theilen in Verbindung mit unedlen Mctallen, lohgarem Leder, Glas 
oder Steinen (mit Ausnahme der Edelsteine und Halbedelsteine) verarbeitet sind; auch ge- 
rissenes Fischbein . 
OfemeHolzwaarentmtt ausgelegter oder Sthuunmweeih, seine Korbslechterwaaren, sowie 
überhaupt alle unter c., d. und e. nicht begriffenen Waaren aus vegetabilischen oder ani- 
malischen Schnisstofen, mit Ausnahme von Schildpatt; auch in Verbindung mit anderen 
Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen; Holzbronze 
) gepolsterte, auch überzogene Möbel aller Art 
Hopfen. 
Instrumente, Maschinen und Fahrzenge: 
a) Instrumente, ohne Nücich auf die Materialien, aus welchen sie gefertigt sind. 
1) musttkallsche . 
2) astronomische, birurgisth, opiische, mathematisch, 4emiste faur. Labotatoriew, pͤhsikalische 
b) Maschinen: 
1) Lokomotiven, Tender und Dampfkessel= 
2) andere, und zwar, je nachdem be, nach dem k Eewiche ibenvicgende Benanidthei beneh 
a) aus Holz 
/) aus Gußeisen . ....« 
y) aus Schmiedeeisen oder Stahl. 
5) aus anderen unedlen Metallen 
3) Walzen aus unedlen Metallen um Druck und uur 22 von Ewebe 
a) gravirt . 
Winchtgravnt 
4) Kratzen und Kratzenbeschlaͤge. 
c) Wagen und Schlitten 
1) Eisenbahnfahrzeuge . ... 
2) andere Wagen und Schlitten mit Leder- oder Polsterarbeit 
4) See= und Flußschiffe: 
95 hölzerne 
) ·. 
Anmerk. nieke 1 und 2. Die Anker, Anker- und sonfiigen Ketten, inblelchen alle, nicht zu ven gewöhn= 
lichen Schiffs-Utenfflien gehörige bewegliche Inventarienßtücke, sowie bel den Dampf- 
Fifft die Dampsmaschinen, unterliegen den für diese Gegenstände festgesetzten 
ollsätzen.
	        
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