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Benennung der Gegenstände.
256.
pp) 1) a) Konfitüren, Zuckerwerk, Kuchenwerk aller Art; Oliven, Kapern, Pasteten, Sau-
cen und andere ähnliche Gegenstände des feineren Tafelgenuffes; Kakaomasse,
gemahlener Kakao, Chokolade und Chokolade-Surrogate; gebrannter Kaffee
8) Mit Zucker, Essig, Oel oder sonst, namentlich alle in Flaschen, Büchsen und
dergleichen eingemachte, eingedämpfte oder auch eingesalzene Früchte, Gewürze,
Gemüse und andere Konsumtibilien (Pilze, Trüffeln, Geflügel, Seethiere und
dergleichen); zubereitete Fische; zubereiteter Senf.
2) Obst, Sämereien, Beeren, Blätter, Blüthen, Pilze, Gemüse, zetrocknet, gebacken,
gr bloß eineeeh *- gesalzen. soweit sie nicht unter anderen Nummern des
Tarifes begrifen! find; Cichorten, getrocknete, gebranme oder gemahlene; Nüfse, no-
ckene; Säfte von Obst, Beexen und Rüben zum Genuß, ohne Zucer eingeloch;
grev frishe und getrocknete
1) Kraftmehl, Puder, Stärke, Arrowroot.
2) Mühlenfabrikate aus Getreide und bülsinftüchen nämlich: geschrotene oder geschälte
Kömer, Graupe, Gries, Grütze, Mehl, Backwerk, gewöhnliches (Bäckerwaare);
Stärkegummi, Nudeln, Sago und Sago-Surrogate; Topioka .
r) Muschel- oder Schaalthiere aus der See, als: Austern, Hummern, auseieil musee
Schildkröten und dergleiche
8) Reis, geschälter und ungeschälter .
Anmerk. Reis zur Stärke-Fabrikatlon unter Kontrole
t) Salz (Koch-, Siede-, Etein- Seesalz)- sowie alle Eiesn aus T #½n autgelhieden
zu werden pflegi ..
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) Die ZollfüyefakZIcketnndSvnvflnddnkchvasdieZIcketbeßeseknngbetkesseadeBetelnsgesesvom
JahreIscsbesitnnntundbettqgenpos
9)
) raffluirtem Zucker aller Art, sowie RKobzucker, wenn letzterer den auf Anordnung des Bundesrathes bel
den nach Bedürsulh öffentlich zu bezeschnenden Zollstellen miennn lsgenden, nach Anleltung des volländischen
Standart Nr. 19 und darüber zu bestimmenden Mustern entsoricht
2) Rohzucker, sowelt solcher nicht zu dem unter 1 gedachten gehört
3) Srw.
Aaflösungen von ocker, welche als solche bei der Neoision bestimmt erkannt werden, uuter=
n dem vorstehend unter 2 aufgeführten Eingangsgolle
4 Naaaser mner Kontrole der Perwendung zur Branntweinberestung