Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1870. (47)

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Benennung der Gegenstände. 
  
256. 
  
pp) 1) a) Konfitüren, Zuckerwerk, Kuchenwerk aller Art; Oliven, Kapern, Pasteten, Sau- 
cen und andere ähnliche Gegenstände des feineren Tafelgenuffes; Kakaomasse, 
gemahlener Kakao, Chokolade und Chokolade-Surrogate; gebrannter Kaffee 
8) Mit Zucker, Essig, Oel oder sonst, namentlich alle in Flaschen, Büchsen und 
dergleichen eingemachte, eingedämpfte oder auch eingesalzene Früchte, Gewürze, 
Gemüse und andere Konsumtibilien (Pilze, Trüffeln, Geflügel, Seethiere und 
dergleichen); zubereitete Fische; zubereiteter Senf. 
2) Obst, Sämereien, Beeren, Blätter, Blüthen, Pilze, Gemüse, zetrocknet, gebacken, 
gr bloß eineeeh *- gesalzen. soweit sie nicht unter anderen Nummern des 
Tarifes begrifen! find; Cichorten, getrocknete, gebranme oder gemahlene; Nüfse, no- 
ckene; Säfte von Obst, Beexen und Rüben zum Genuß, ohne Zucer eingeloch; 
grev frishe und getrocknete 
  
1) Kraftmehl, Puder, Stärke, Arrowroot. 
2) Mühlenfabrikate aus Getreide und bülsinftüchen nämlich: geschrotene oder geschälte 
Kömer, Graupe, Gries, Grütze, Mehl, Backwerk, gewöhnliches (Bäckerwaare); 
Stärkegummi, Nudeln, Sago und Sago-Surrogate; Topioka . 
r) Muschel- oder Schaalthiere aus der See, als: Austern, Hummern, auseieil musee 
Schildkröten und dergleiche 
8) Reis, geschälter und ungeschälter . 
Anmerk. Reis zur Stärke-Fabrikatlon unter Kontrole 
t) Salz (Koch-, Siede-, Etein- Seesalz)- sowie alle Eiesn aus T #½n autgelhieden 
zu werden pflegi .. 
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) Die ZollfüyefakZIcketnndSvnvflnddnkchvasdieZIcketbeßeseknngbetkesseadeBetelnsgesesvom 
JahreIscsbesitnnntundbettqgenpos 
9) 
) raffluirtem Zucker aller Art, sowie RKobzucker, wenn letzterer den auf Anordnung des Bundesrathes bel 
den nach Bedürsulh öffentlich zu bezeschnenden Zollstellen miennn lsgenden, nach Anleltung des volländischen 
Standart Nr. 19 und darüber zu bestimmenden Mustern entsoricht 
2) Rohzucker, sowelt solcher nicht zu dem unter 1 gedachten gehört 
3) Srw. 
Aaflösungen von ocker, welche als solche bei der Neoision bestimmt erkannt werden, uuter= 
n dem vorstehend unter 2 aufgeführten Eingangsgolle 
4 Naaaser mner Kontrole der Perwendung zur Branntweinberestung
	        
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