Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1870. (47)

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Direktors oder seines Stellvertreters, aus dem Rektor der mathematischen Abtheilung 
und den Vorständen der sechs Fachschulen. 
Wird der Rektor der mathematischen Abtheilung oder ein Fachschulvorstand zum 
Direktorium der Gesammtanstalt berufen, so tritt für den ersteren insolange sein ord- 
nungsmäßiger Stellvertreter in den Lehrerausschuß ein, während für den letzteren auf 
die betreffende Zeit ein neuer Fachschulvorstand zu wählen ist. 
§. 22. 
(Zu S§. 46.) 
Der Lehrer-Convent der polytechnischen Schule ist beschlußfähig, wenn außer 
dem Direktor oder seinem Stellvertreter wenigstens 10 Mitglieder anwesend sind. 
§. 23. 
Im Uebrigen bleiben die organischen Bestimmungen vom 16. April 1862 nebst 
den zu deren Vollziehung erlassenen Vorschriften in Kraft. 
Eine neue Redaktion der gesammten organischen Bestimmungen der polytechnischen 
Schule mit entsprechender Berücksichtigung vorstehender Zusätze und Aenderungen bleibt 
vorbehalten. 
§. 24. 
Die in gegenwärtiger Verfügung enthaltenen Zusätze und Aenderungen treten, so- 
weit die betreffenden Einrichtungen nicht schon vorläufig an der Schule getroffen worden 
sind, zum Beginne des nächsten Schuljahrs, jedoch unter der Modifikation in Wirksam- 
keit, daß in Beziehung auf die Bedingungen für die Aufnahme von Schülern und 
Studirenden, näherhin hinsichtlich des Nachweises der hiefür erforderlichen Vorkenntnisse, 
das nächste Mal noch die seitherigen Vorschriften in Anwendung zu bringen sind. 
Stuttgart, den 18. Juli 1870. Geßler. 
B) Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministeriums. 
Verfügung, betreffend das Verbot der Ausfuhr von Kriegsbedarf jeder Art. 
In Vollziehung der K. Verordnung vom 17. Juli d. J. betreffend das Verbot 
der Ausfuhr von Kriegsbedarf jeder Art, wird im Einverständniß mit den übrigen Zoll- 
vereinsregierungen weiter verfügt, daß von jetzt an bis auf Weiteres das Verbot auch 
auf die Ausfuhr, mit Einschluß der Durchfuhr, von Getreide aller Art, sowie von 
Schlachtvieh sich erstreckt. 
Stuttgart, den 20. Juli 1870. Renner. 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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