Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1870. (47)

847 
15. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 27. Juli 1870. 
Inhalt. 
Köntgliche Dekrete. Kelne. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend das Verbot der Ausfuhr von Krlegs- 
bedarf jeder Art. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departemente. 
Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministeriums. 
Verfügung, betreffend das Verbot der Ausfuhr von Kriegsbedarf seder Art. 
Die Zollvereinsregierungen haben weiter verboten die Ausfuhr von Kleie, von 
Hülsenfrüchten, sowie von Mühlenfabrikaten aus Getreide und Hülsenfrüchten, 
was in Vollziehung der Königlichen Verordnung vom 17. Juli, mit Bezugnahme auf 
die Verfügungen vom 17. und 20. Juli unter dem Anfügen veröffentlicht wird, daß 
das Verbot der Ausfuhr dieser Gegenstände über die Zollvereinsgrenze auch dann platz-
	        
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