Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1870. (47)

349 
* 16. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich WMürttemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 28. Juli 1870. 
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Bestreitung des Auswands für außerordentliche Militärbe= 
dürfnisse. 
Aerfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Aufnahme eines frelwilligen 
Staatsanlehens. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Gesetz, 
betreffend die Bestreitung des Aufwands für außerordentliche Militärbedürfnisse. 
Karl 
oon Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Geheimen Raths und unter Zustimmung Unserer 
getreuen Stände verordnen und verfügen Wir wie folgt: 
Art. 1. 
Zu Bestreitung des außerordentlichen Militäraufwands wird den Ministerien des 
Kriegswesens und der Finanzen die Summe von 5,900,000 fl. zur Verfügung gestellt,
	        
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