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Es sind deßwegen die Führer bei ihrem Abgang zum Fuhrenpark mit einem Geld-
vorrath von 15—20 fl. zu Bestreitung derartiger Auslagen zu versehen. Erforderlichen-
falls ist ein Vorschuß von diesem Betrag aus der Gemeindekasse auf künftige Abrechnung
zu bezahlen.
8. Die bei einem Fuhrenpark Dienste leistenden Fuhrleute erhalten bei ihrer Ent-
lassung von dem Commandanten des Hülfstrains, beziehungsweise von den Kolonnen-
führern Bescheinigung für ihre Vorspannleistung.
9. Erkrankte Fuhrleute werden auf ihr Verlangen in die Militärlazarethe auf-
genommen und gleich den Mannschaften kostenfrei ärztlich behandelt und verpflegt.
Stuttgart, den 10. August 1870.
Scheurlen. Suckow.
b) Bekanntmachung, betreffend die Vergütungs-Taxen für Vorspannleistungen pro 1870 71.
In Folge der Verordnung vom 4. Aug. d. J., betreffend die Abänderung einer
Bestimmung des Gesetzes vom 18. Juni 1864 über die militärische Einquartierung
und ähnliche Leistungen für die K. Truppen (Reg. Blatt S. 361) wird andurch bekannt
gemacht, daß an den Vergütungs Taxen, soweit sie sich auf Vorspann-Leistungen bezie-
hen, welche auf Grund der in dem Gesetz vom 18. Juni 1864 gegebenen Vorschriften
gefordert werden können, keine Aenderung eintritt; nur wird wegen entstandener Zweifel
bezüglich der Anwendung der Vorschrift des Art. 29 Abs. 3 bemerkt, daß die Vorspann
Leistenden bei einem nicht durch sie veranlaßten Aufenthalt für die Zeitstunde des Auf-
enthalts nur den halben Betrag der normalmäßigen, weil für den Hin= und Rückweg
ausgesetzten, Vergütung für die Wegstunde der Fuhrleistung anzusprechen haben.
Die Vergütungstaxen für Vorspannleistungen, welche, als die Dauer eines Tages-
marsches übersteigend, auf Grund der Verordnung vom 4. Aug. d. J. gefordert werden,
sind für das Etatsjahr 1870—71 folgendermaßen festgestellt worden:
1) für ein Wagen= oder Reitpferd
Ka) bei feldmäßiger Verpflegung des Pferdes.. . . fl. 45 kr.
) wenn diese nicht stattfinde 2 fl. 39 kr.
2) für einen Wagen (gleichviel ob mit 2 oder mehr Pferden bespannh) 1 fl.
) furctnencmspanmchWagenochKarten.......—36kr.