Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1870. (47)

21. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 29. September 1870. 
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Köhnigliche Verordnung, betreffend Abänderungen in den Statuten des Ordens 
der Württembergischen Krone und des Friedrichs-Ordens. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Befugnisse des Zollamts zu Calw. — 
Verfügung, betreffend das Verbot der Ausfuhr von Kriegsbedarf über die Zollvereinsgrenze. — Be- 
richtigung. 
I. Unmittelbare Könitgliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend Abänderungen in den Statuten des Ordens der Württembergischen Krone und 
des Friedrichs-Ordens. 
Vir 
Karl 
von Gottes Gnaden König von Württemberg 
thun kund und fügen hiemit zu wissen: 
Wir haben beschlossen, in den Statuten Unseres Ordens der Württembergischen 
Krone, so wie Unseres Friedrichs-Ordens nachstehende Aenderungen eintreten zu lassen. 
1. 
Zu Belohnung militärischer Verdienste werden Wir fortan die beiden gedachten 
Orden, und zwar in ihren sämmtlichen Classen, mit Schwertern verleihen.
	        
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