Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1870. (47)

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III. Es wird demnächst eine neue Ständewahl angeordnet und hierüber durch Unser 
Ministerium des Innern das Geeignete verfügt werden. 
Gegeben Stuttgart, den 22. Oktober 1870. 
Karl. # 
Renner. Geßler. Scheuerlen. Taube. 
Cronmüller. Wundt. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern. 
Des Ministeriums des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend das Museum in Ulm. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 20. d. M. 
der Museumzgesellschaft in Ulm auf den Grund der vorgelegten Statuten das Recht 
der juristischen Persönlichkeit gnädigst verliehen, was hiemit öffentlich bekannt gemacht 
wird. 
Stuttgart, den 21. Oktober 1870. 
Scheurlen. 
8) Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministeriums. 
Verfügung, betreffend das Verbot der Ausfuhr von Kriegsbedarf über die Zollvereinsgrenze. 
In Gemäßheit der Königlichen Verordnung vom 17. Juli 1870, betreffend das 
Verbot der Ausfuhr von Kriegsbedarf jeder Art über die Zollvereinsgrenze, wird im 
Einverständnisse mit den Zollvereinsregierungen verfügt, daß dieses Verbot auf
	        
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