Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1870. (47)

487 
A 31. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 28. Dezember 1870. 
  
Inhalt. 
Köntgliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Devartements. Bekunntmachung, betreffend einige Abänderungen der Taxe 
der Arznelmittel. (Mit einer Beilage.) — Bekanntmachung, betreffend einige Abänderungen der Taxe 
der thierärztlichen Arzneimictel. (Mu einer Bellage.) 
  
Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern. 
Des Medicinal-Collegiums. 
a) Bekanntmachung, betreffend einige Abänderungen der Taxe der Arzneimittel. 
(Mit einer Beilage.) 
In Folge der neuestens vollzogenen Revision der Arzneitaxe wird Folgendes verfügt: 
1) Für die in der Beilage bezeichneten Arzneistoffe gelten bis zur nächstkünftigen 
Taxe-Abänderung die beigefügten Preisbestimmungen. 
2) Die mit Ph. Germ. bezeichneten, in der Landespharmakopöe nicht enthaltenen 
Arzueistoffe sind, wenn sie von den Aerzten verordnet werden, in derjenigen Be- 
Anmerkung. Für den Bedarf der Apotheker sind von gegenwärtigen Verfügungen mehr 
Abdrücke als gewöhnlich gemacht worden und kann das Exemplar um den Preis von sechs Kreuzern 
bei der Expedition des Regierungsblatts abgelangt werden.
	        
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