Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1870. (47)

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Polvtechnische  Schule.  Verfügung,  betreffend  eine  Revision  der  organischen  Bestimmungen  der
polytechnischen  Schule  vom  16.  April  1862.  339.
Postwesen.  Ertrapost=  und  Estafettentare  vom  1.  März  1870  bise  letzten  Februar  1871.  213.
Prüfungen.  Verfügung,  betreffend  die  an  der  K.  Akademie  Hohenheim  statifindenden  Prüfungen.  255.

O.

Quartier-Vergütungs-Taxe  pro  1.  Juli  187071.  254.  Abänderung  einer  Bestimmung
des  Gesetzes  vom  18.  Juni  1864  über  die  militärische  Einquartierung  und  ähnliche  Leistungen
für  die  K.  Truppen.  361.  364.  367.  369.  378.

R.

Regierungsblatt.  Bekanntmachung,  betreffend  den  Abonnementspreis  des  Regierungstlattes  auf
das  Kalenderjahr  1871.  479.

Rübenzucker.  Zollvereinsgesetz  wegen  Abänderung  der  Verordnung  vom  25.  Juli  1846,  die  Besteurung
  des  im  Inlande  erzeugten  Rübenzuckers  betreffend.  239.

S.

Staatsanlehen.  Geset,  betreffend  die  Beschaffung  weiterer  Geldmittel  für  den  Eisenbahnbau.  211.
Geseg,  betreffend  die  Bestreitung  des  Aufwands  für  außerordentliche  Militärbedürfnisse.  349.
406.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Aufnahme  eines  sreiwilligen  Staatsanlehens.  350.

Staatsaufsicht.  Aufhebung  der  besonderen  Staatsaufsicht  über  die  Gemeinde  Unterheimbach,  Oberamts
  Weinsberg.  133.  und  die  Gemeinde  Neuhütten,  Oberamts  Weinêberg.  163.

Staatsschuldenzahlungskasse.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Ausgabe  von  verzinslichen
Kassenscheinen  der  Staatsschuldenzahlungskasse.  370.

Staatsverträge.  K.  Verordnung,  betreffend  den  zwischen  der  Krone  Württemberg  und  dem
Königreiche  Italien  abgeschlossenen  Vertrag  über  gegenseitige  Auslieferung  von  Verbrechern
und  Leistung  von  Rechisbilfe  in  Strassachen.  145.  Verfügung  zu  ressen  Vollziehung.  161.
K.  Verordnung,  belreffend  den  am  20.  Februar  1869  von  Preußen  Namens  des  Zollvereins
mit  Japan  abgeschlossenen  Freundschafts-,  Handels=  und  Schifffahrts-Vertrag.  165.  K.  Verordnung,
  betreffend  den  Abschluß  von  Telegraphenverträgen  zwischen  Württemberg,  dem  Norddeutschen
  Bunde,  Bayern,  Baden,  Oesterreich-Ungarn  und  den  Niederlanden.  198.  K.  Verordnung,
  betreffend  die  mit  der  Schweiz  abgeschlossene  Literar-Convention.  215.  K.  Verordnung,
  betreffend  den  am  12.  Dezember  1868  über  die  Herstellung  einer  weiteren  Eisenbahnverbindung
  zwischen  Württemberg  und  Bayern  abgeschlossene  Staatsvertrag.  227.  K.  Verordnung,
  betreffend  den  zwischen  Württemberg  und  Belgien  abgeschlossenen  Vertrag  über  gegenseitige
Auslieferung  von  Verbrechern  und  Leistung  von  Rechtshilfe  in  Strafsachen.  379.  K.  Verordnung,
  betreffend  den  Freundschafts-,  Handels=  und  Schifffahrts-Vertrag  mit  den  Vereinigten
Staaten  von  Merico  vom  28.  August  1869.  453.