Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

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Gesetz,  betreffend  Aenderungen  des  Landesstrafrechts  und  der  Strafprozeßordnung  bei  Einführung
  des  Strafgesetzbuchs  fuͤr  das  Deutsche  Reich.  380.  Gesetz,  betreffend  Aenderungen
des  Polizeistrafrechts  bei  Einführung  des  Strafgesetztuchs  für  das  Deutsche  Reich.  391.
Verfügung,  betreffend  die  Vollziehung  der  Freiheitsstrafen  vom  1.  Januar  1872  ab.  421.
Streitigkeiten  im  Bunde,  Bestimmungen  der  Bundeeverfassung.  44.
Stuttgarter  Frauen  verein  für  Versorgung  verwahrloster  Kinder  in  Stuttgart.  239.

T.
Tabaks-Besteurung.  272.
Telegraphenwesen,  Gegenstand  der  Bundesgesetzgebung.  24.  Bestimmungen  der  Bundesverfassung.
  36.
Theilungen.  Verfügung,  betreffend  die  an  dle  Bezirksbehörden  zu  erstattenden  Anzeigen  von  vorzunehmenden
  Inventuren  und  Theilungen.  48e.
Transport=  und  Glasversicherungs-Actiengesellschaft  zu  Frankfurt  a.  M.  487.

U.
Unfehlbarkeits-Dogma.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Beschlüsse  des  Vatikanischen  Concils
in  Rom.  115.
Urheberrecht  an  Schriftwerken,  Abbildungen,  musikalischen  Compositionen  und  dramatischen  Werken.
Seite  37  der  Anlage  zu  Nro.  1.  79.
Urkunden,  Beglaubigung  öffentlicher,  Gegenstand  der  Bundesgesetzgebung.  24.

V.
Vatilanisches  Concil  in  Rom.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Beschlüsse  desselben.  115.
Vereinswesen,  Gegenstand  der  Bundesgesetzgebung.  25.
Verfahren,  gerichtliches,  Gegenstand  der  Bundesgesetzgebung.  24.
Versicherungswesen,  Gegenstand  der  Bundesgesetzgebung.  25.
Vollstreckung  von  Erkenntnissen  in  Civilsachen,  Gegenstand  der  Bundesgesetzgebung.  24.
Volkszählung.  Verfügung,  betreffend  die  statistischen  Erhebungen  über  die  Bewegung  der  Bevölkerung.
  83.  Verfügung,  betreffend  die  Volkszählung.  213.
Vorspannlelstungen.  S.  Militärwesen.

W.

Wasserwerke.  Verfügung,  betreffend  die  Anlegung  und  Veränderung  von  Wasserwerken  ohne  Stauanlage.
  372.

Wasserzölle  und  Wasserstraßen,  Gegenstand  der  Bundezsgesetzgebung.  24.

Wechselrecht,  Gegenstand  der  Bundesgesetzgebung.  24.  Gesetz,  betreffend  die  Einführung  der  Allgemeinen
  Deutschen  Wechsel-Ordnung,  der  Nürnberger  Wechselnovellen  und  des  Allgemeinen
Deutschen  Handelsgesetzbuchs  als  Bundesgesetze.  Seite  110  der  Anlage  zu  Nro.  1.

Wechselstempelsteuer.  S.  Steuern.

Weinbauschule  in  Weinsberg.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Einsetzung  eines  Kuratoriums
für  dieselbe.  137.  "