Contents : Bismarcks Staatsrecht.

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werden?  Ich  fürchte,  es  zeigt  nicht  einen  Fortschritt,  sondern  eine
Rückentwickelung,  wenn  die  große  Zahl  der  Landtage,  die  zur  Mitarbeit
  berufen  waren,  von  diesen  ihren  Mitteln  keinen  Gebrauch
macht  und  sich  keine  Geltung  verschafft;  infolgedessen  durchdringt
das  nationale  Gefühl  nicht  alle  Poren,  alle  Adern  in  dem  Maße
wie  ich  gehofft  hatte,  und  wie  es  wünschenswert  wäre  und  in
Zukunft  der  Fall  sein  möge.  Das  Blut  konzentriert  sich  jetzt
in  Kopf  und  Herz,  in  Bundesrat  und  Reichstag.  Wenn  der
Bundesrat  öffentlich  in  seinen  Sitzungen  wäre,  so  würde  er
wirksamer  sein.  Wenn  die  Abgeordneten  für  den  Bundesrat
danach  ausgesucht  würden,  daß  man  Gewißheit  hätte  darüber,
daß  sie  auch  im  Reichstag  sprechen  würden,  so  wäre  es  besser.
In  der  Zeit,  wo  die  Verfassung  entstand,  pulsierte  das  nationale
Leben  so  stark,  daß  jeder,  der  auch  nur  einen  Zipfel  davon  erfaßte,
  sich  der  Strömung  hingab.  Ich  kann  nicht  sagen,  daß  die
Hoffnung,  dies  würde  andauern,  sich  bestätigt  hat.  Es  ist  eine
alte  deutsche  Neigung,  zu  warten,  daß  andere  das  machen
möchten,  wobei  man  selbst  Hand  anlegen  sollte.

Ich  hoffe  auf  andere  Zeiten,  wo  das  nationale  Gefühl  wieder
stärker  sein  und  man  zum  Nachdenken  darüber  kommen  wird,
welche  Mittel  wir  haben,  es  lebendig  zu  erhalten.

Solche  Mittel  sind  zunächst  in  der  Institution  der  Landtage,
  dann  in  der  des  Bundesrates  vorhanden.  Der  Bundesrat
hat  in  seinen  Beschlüssen  eine  amtliche  Gültigkeit;  aber  in  der
öffentlichen  Meinung  hat  er  nicht  die  Bedeutung  erreicht,  wie  ich
es  mir  gedacht  hatte.  Es  kann  ihm  auf  die  Weise  ergehen,  wie
dem  preußischen  Herrenhause,  welches  auch  aus  Mangel  an  initiativer
  und  bemerkbarer  Tätigkeit  nicht  die  Autorität  hat,  die
ein  Oberhaus  haben  sollte.  Und  Gott  möge  verhüten,  daß  der
obere  Faktor  unserer  Gesetzgebung,  der  Bundesrat,  in  der  öffentlichen
  Meinung  Deutschlands  die  Gleichberechtigung  mit  dem
Reichstage  verliere.

Ich  bin  da,  wie  es  einem  natürlich  ergehen  wird,  der  zeitlebens
  Politik  getrieben  hat  und  der  nichts  zu  tun  hat,  als  über
die  Vergangenheit  nachzudenken,  in  eine  weitläufige  Erörterung

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