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Maaße von 5, 10 und 20 Liter Inhalt sind cylinder- oder tonnenfoͤrmig mit engerem cylindrischem
Halse von höchstens 10 Centimeter Weite, durch welchen der Inhalt des Maaßes genauer begrenzt wird,
anzufertigen.
Für alle Größen sind Maaße gestattet, bei denen für die richtige Füllung der Flüssigkeitsspiegel mit
dem oberen Rande in einer Ebene, und auch solche, bei denen er tiefer liegt.
In beiden Fällen sind Ausgüsse (Schnauzen) zulässig, deren Fassungsraum einen Theil vom Fas-
sungsraume des Maaßes bildet.
Im letzteren Falle kann der richtige Maaßinhalt begrenzt werden:
entweder durch zwei einander gegenüberliegende Abflußöffnungen,
oder durch eine solche Oeffnung und einen diametral gegenüberliegenden Stift (Zäpschen),
statt dessen auch zwei Stiste, um ein Drittel des Umkreises von der Oeffnung abstehend,
angebracht werden können,
oder durch zwei diametral gegenüberliegende, sowie auch durch drei gleichmähig auf vem Um-
fang vertheilte Stifte.
8. 9.
Sonstige Beschaffenheit.
Alle Maaße, bei denen der Flüssigkeitsspiegel in der Ebene des oberen Randes liegt, müssen an
diesem äußerlich genügend verstärkt sein; dies erfolgt bei Blechmaaßen durch aufgelöthete Bunde, wobei
für Weitblechmaaße auch ein Bund aus Zinkblech gestattet ist, oder durch einen in den umgebogenen
Rand eingelegten Draht.
Die Böden dürsen nicht als bloße Scheiben eingelöthet, sondern müssen mit einem umgebogenen
Rande versehen sein. Letzterer kann entweder die cylindrische Wandfläche nach oben gekehrt äußerlich um-
schließen, oder sich nach unten gekehrt an die cylindrische Wandfläche innerlich anschließen; in beiden Fällen
ist er mit der Wandfläche zu verlöthen.
Die Böden sind in ebener Fläche herzustellen und bei größeren Maaßen durch äußerlich aufgelöthete
Stege zu versiärken.
Ausgüsse oder Schnauzen, deren Fassungsraum einen Theil des richtigen Gefäßinhalts bildet, müssen
bis zur vorderen Spitze in derfelben Art wie die übrige Grenzfläche des Fassungsraumes verstärkt sein.
Stifte oder Zäpschen dürsen nicht eingelöthet, sondern müssen eingenietet und éußerlich mit einem
Zinntropfen für die Stempelung versehen sein.
Die Bezeichnung ist entweder auf dem Maabe selbst einzugraviren oder außzuschlagen, was bei
Blechmaaßen auch auf einer aufgelötheten Zinnstelle geschehen kann, oder auf einem aufgelötheten Schilde
anzubringen, welches letztere an einer Stelle durch einen zu stempelnden Zinntropfen mit dem Maaße zu
verbinden ist.
Bei Maaßen, welche aus einzelnen durch Löthung verbundenen Theilen bestehen, sind die Löth-
stellen mit Zinntropfen zur Aufschlagung des Stempels zu versehen, sofern die Löthfuge eine unmiteelbare
Stempelung nicht gestattet.