Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1851. (28)

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c)  die  Katasteransätze  für  die  Gewerbesteuer  betragen.  .  .  .  .  405,  262  fl.  44  kr.
Zur  Umlage  der  Summe  von  250,000  fl.  kommen  n  daher  auf  100  fl.
Katasteransasss  61  fl.  41  kr.  1#khlr.

Nachdem  hienach  die  9phersgener  unrr  die  ersten  8  Monate  von  1851—52  unter  die
Oberamtsbezirke  auf  die  aus  der  Beilage  ersichtliche  Weise  vertheilt  worden  ist;  so  werden
die  K.  Oberämter  angewiesen,  unverweilt  die  Vertheilung  der  Steuern  auf  die  einzelnen
Orte  .  unter  Zugrundlegung  des  Landeskatasters  vorzunehmen,  auch  dafür  zu  sorgen,  daß
die  Unteraustbeilung  auf  die  Steuerpflichtigen  nach  den  orrschiedenen  Katasterzweigen,  je
abgesondert  auf  das  Grund-,  Gefäll-,  Gebäude=  und  Gewerbe-Kataster  vollzogen  werde.

In  Beziehung  auf  die  instruktionsgemäße  Fortführung  der  Gebäude=  und  Gewerbesteuerrollen,
  die  rechtzeitige  Vornahme  des  Steuersatzes,  die  richtige  Fortführung  der  Oberamts-Uebersichten,
  übereinstimmend  mit  den  Kanzlel-Eremplaren,  so  wie  die  Benützungsart  des
Steuerkatasters  zu  der  Umlage  der  Körperschafts-Anlagen,  endlich  hinsichtlich  der  rechtzeitigen
Unteraustheilung,  der  sorgfältigen  Ueberwachung  des  Einzugs  und  der  Ablieferung  der  Steuern
werden  die  K.  Oberämter  auf  die  ihnen  hierüber  schon  früher  ertheilten  Weisungen,  insbesondere
  in  der  Verfügung  des  Steuerkollegiums  vom  30.  Juni  1848  (Reg.Blatt
S.  301)  verwiesen.

Stuttgart  den  11.  November  1851.
Hefele.

Genehmigt  von  dem  Finanz-Ministerium  den  18.  November  1851.
Knapp.