Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

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8) Des Departements des Kirchen= und Schulwesens. 
Des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens. 
Bekanntmachung, betreffend die Einsetzung eines Kuratoriums für die Weinbauschule in Weinsberg. 
Vermöge Hoöchster Entschließung vom heutigen Tage haben Seine Königliche 
Majestät gnädigst zu genehmigen geruht, daß von den landwirthschaftlichen Bezirks- 
vereinen der ausgedehnteren Weinbau treibenden Gegenden des Landes im Ganzen sechs 
Sachverständige im Weinbau je für drei Jahre gewählt werden, welche die Aufgabe 
haben, mit der K. Centralstelle für die Landwirthschaft von Zeit zu Zeit in der Regel 
am Sitze der Weinbauschule zusammenzutreten, um sich über die Interessen dieser An- 
stalt, insbesondere 
a) über den Wirthschaftsplan für die Lehrbetriebe der Anstalt und namentlich die 
Musterweinberge, 
) über die Art und Weise der Durchführung des Wirthschaftsplans je in der letzt- 
verflossenen Periode, 
e) über Fragen in Betreff der Einrichtung und weiteren Entwicklung der Lehran- 
stalt, endlich 
4) über alle weiteren von der Staatsbehörde im einzelnen Fall in Angelegenheiten 
der Weinbauschule zur Begutachtung vorgelegten Gegenstände zu berathen. 
Das Nähere über die Ausführung dieser Maßregel, insbesondere über die Wahl 
der Sachverständigen wird durch besondere Verfügung geregelt werden. 
Stuttgart, den 16. Mai 1871. 
Geßler.
	        
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