Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

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während des Krieges gegebene Beispiel segensreichen Wirkens auf jenem Gebiete den 
Namen „Olga-Orden“ beilegen und bezüglich dessen Wir folgende nähere Bestim- 
mungen andurch erlassen: 
. I. 
Der Olga-Orden wird für besondere Verdienste auf dem Felde der freiwillig helfen- 
den Liebe im Krieg oder Frieden als Zeichen der Anerkennung und Erinnerung verliehen. 
Die Verleihung des Ordens hängt allein von dem König ab und kann nie nach- 
gesucht werden. 
3. 
Der Orden kann ohne Unterschied an Männer, Frauen und Jungfrauen verliehen 
werden. 
4. 
Der Olga-Orden hat nur Eine Classe. 
5. 
Das Ordenszeichen besteht in einem einfachen mattsilbernen Kreuze mit in Klee- 
blattform auslaufenden Armen, welchem ein rothes Kreuz aufgelegt ist. In der Mitte 
des Kreuzes tritt ein runder Schild von mattem Silber hervor, dessen Hauptseite Unseren 
und Unserer Königlichen Gemahlin Namenszug verschlungen in erhabener goldener 
Schrift von einem Ringe in glänzendem Silber umgeben zeigt; auf der Umseite ist die 
gleiche Einfassung und die Zahl 1870—71, letztere ebenfalls in glänzendem Silber an- 
gebracht. 
6. 
Der Orden wird an einem Bande von gewässerter schwarzer Seide, dessen Rand 
breite karminrothe Einfassung hat, und zwar von Männern am Knopfloch, von Frauen 
an einer Schleife auf der linken Brust getragen. 
Die Eröffnung der Verleihung, sowie die Zusendung des Ordenszeichens geschieht ent- 
weder durch Königliche Handschreiben oder aus Auftrag des Königs durch den Ordenskanzler. 
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Dieses Ordenskreuz verbleibt nach dem Tode der Inhaber in dem Besitz ihrer 
Familie.
	        
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