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K. eine Liste der zur seemännischen Bevölkerung des Norddeutschen Bundes gehörenden, so wie der
übrigen für die Flotten-Stamm Dioision geeigneten Militairpflichtigen nach Schema 20
anzufertigen,"!) und zwar in einem Exemplar durch den Civil-Vorsitzenden der Kreis-Ersatz-Kom-
mission für den Cwil- Vorsitenden der betreffenden Marine-Ersatz-Kommission, in zwei Exemplaren
durch den Landwehr-Be K deur für den Militair-Vorsitzenden der leztgedachten Kommission,
welcher ein Exemplar, der, Liste dem dieser Kommission hinzutretenden Marine-Offizier (§. 113.)
aushändigen wird.
Alle zur seemännischen Bevölkerung gehörenden Militairpflichtigen werden nur in die Vor-
stellungs-Liste K. eingetragen und zwar in folgender Relhenfolge:
a) die als dauernd unbrauchbar bezeichneten,
b) die zur Seewehr designirten,
I) die zur Diesposition der Ersatz-Behörden entlassenen,
d) die für einstellungsfähig erachteten“)
Militairpflichtigen, und zwar in den einzelnen Kategorien in analoger Reihenfolge, wie in den
Vorstellungs-Listen A. bis F., an der Spitze jedes Jahrgangs der für einstellungsfähig befundenen
Militairpflichtigen jedoch diejenigen, welche für die Flotten-Stamm-Division geeignet sind, aber
keinen Anspruch auf die der sremännischen Bevölkerung des Norddeutschen Bundes nach
#. 5 zustehende Vergünstigung haben.
Dem Civil-Vorsitz'nden der Marine-Ersatz Kommission sind mit dem demselben zu übersendenden
Exemplar der Vostellungs-Liste K. zugleich alle zugehörigen Beläge, Reklamations-Verhand-
lungen 2c.,““*) so wie für die sub a. und b. verzeichneten Militairpflichtigen die ausgefüllten
Ausmusterungs-Scheine bez. Seewehr-Pässe (s. 86.) zuzustellen.
8. 91.
Anfertigung der Verlese-Listen.
Außer den im §. 90. bezeichneten Vorstellungs-Listen sind Listen — Vrrlese-Listen — je nach dem
Bedarf und je nach den speziellen Anordnungen der Departements Ersatz Kommission anzulegen.
In dieselben sind die Milituirpflichtigen, welche der Departements-Ersatz-Kommission vorzustellen sind,
nach der Nummerfolge, unter welcher sie in den Vorstellungslisten stehen, mit Vor= und Zunamen, Stand
oder Gewerbe und Aufenthaltsort einzutragen.
6% Die von den Kreis-Ersatz-Kommissionen vorläufig zurückgestellten Militairpflichtlgen der seemännischen Be-
völkerung find in die Vorstellungs= Liste K. nicht mit aufzunehmen.
ot) Unter dieser Kategorle rangleen auch die diejenitzen Miliairpflichtlgen, welche auf Grund des §. 44. ad 4.
und 5. von der Gestellung vor die Ersatz-Behörden bis zum Marine-Mufterungs-Termin des betreffenden Ersatz-
sazres entbunden waren und daher von der Kreis-Ersatz-Kommission noch gar nicht gemustert worden sind. Hin-
sichtllc der Rangirung der Militairpflichtigen in der Vorflellungs-#iste K. wird speziell auf die Bestimmungen im
(. 22. ad 1., alinen 2. und ad 4. ausmerksam gemacht, wonach die allgemelne Abschlußnummer eines Aushebungs-
Bezlrkes auch für die Rangirung in der Vorstellungs-Liste K. maaßgebend ist.
½% Dieselben sind unmitteltar nach beendetem Marine-Ersatz-Geschäft dem Civil-Vorsitzenden der Kreis-Ersatz-
Kommisston zurückzufenden.