Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

XXI 
Schema 11. 
zu §§. 79. und 120. der Exrsatz-Instruction. 
Kreis (Aushebungs-Bezirk) N. N. 
Vorstellungs-Liste E. Nr. 
Vorzeiger dieses, der Rekrut.... ... aus im (Kreise 2c.1 des 
[Negierungs-Bezirks rcchlh gestellt, welcher bei der Ersatz-Aushebung pro 18 
de.. kten (Regiment rc.) zugetheilt worden ist, wird hiermit nach seiner Heimath 
wieder beurlaubt; derselbe hat sich jedoch (unfehlbar iim ten 18 . dder an einem 
später noch zu bestimmenden Tage) zur Absendung... . . ... bei dem 
............. m.......,wenigstengmitJacke,Bemlletdetn,gutenSttefelnundmtt 
2 Hemden versehen, unter Abgabe dieses Passes zu melden, im Unterlassungsfalle aber Strafe nach der 
Streuge der Militairgesetze zu gewärtigen. 
Ebenso ist derselbe verpflichtet, jede Aufenthalts-Veränderung dem Bezirks-Feldwebel der Landwehr 
anzuzeigen und sich beim Eintritt in einen anderen Landwehr-Kompagnie-Bezirk auch bei dem dortigen 
Bezirks-Feldwebel anzumelden. 
Die zuständigen Meilengelder bez. täglichen Morsch-Verpflegungsgeler, welche erstere bei Beorderung 
der Rekruten nach dem betreffenden Landwehr-Bat 8-St bsq tier, letztere bei direkter Absendung 
zu seinem Truppentheil gezahlt werden, sind von der Orts-Behörde, bez. von dem Steuer-Empfänger 
zu erheben; wird der Empfang an dieser Stelle unterlassen, so geht der Anspruch darauf ver- 
loren. 
  
Im Auftrage des Königlichen Kommandeurs der .. ten Infanterie-Brigade. 
(L. S.) Der Landwehr-Bezirks-K d 
 
	        
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