Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

Nachtrag. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Vermerk der erfolgten 
· Stimmabgabe. 
* Alter Stand 6. des Reglements) 
2 ZJuname Vorname oder Wohnort Ordentliche Nachwahl. 
* Jahre Gewerbe Wahl. Bemerkungen. 
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der Wihler. — eo“ 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 110. 11. 
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Der Gemeindevorstand. (Kommunevorstand, Ortsvorstand, Magistrat u. s. w.) 
(Unterschrift.) 
Daß die vorstehende Wähler-Liste nach vorgängiger ortsüblicher Bekanntmachung vom ten 
18. bis zum teen 18 . zu Jedermanns Einsicht ausgelegen 
hat, sowie daß die Abgrenzung des Wahlbezlrks, der Name des Wahlvorstehers und seines Stellver- 
treters, Lokal, Tag und Stunde der Wahl acht Tage vor dem Wahltermine in ortsüblicher Welse be- 
kannt gemacht worden sind, wird hierdurch bescheinigt. 
Der Gemeindevorstand. (Kommunevorstand, Ortsvorstand, Magistrat u. s. w.) 
(Siegel.) (Unterschrift.) 
*) Auf dem Erxemplar, welches der Wahlvorsteher erhält, ist hinzuzusetzen: 
omit der amtlichen Bescheinlgung, daß das gegenwärtige Eremplar mit dem Haupt-Eremplar der Wähler= 
Liste völllg übereinstimmt,“ 
und in der Beschelnigung über die Auslegung statt der Worte: 
odie vorstehende Wähler-#iste“ zu schreiben: „das Haupt-Eremplar der vorstehenden Wähler-Liste.“
	        
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