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Zu Schema 22.
Berifft die Nachweisungen der beim Departements-Ersatz-Geschäft brauchbar und einstellungsfähig
befundenen Militairpflichtigen. — Schema 22. der Militair-Ersatz-Instruction für den Norddeut-
schen Bund. —
Berlin, den 23. Mai 1869.
Bezüglich der, gemäß §. 111., 1. der Militair-Ersatz-Instrurtion für den Norddelitschen Bund, un-
mittelbar nach beendetem Deparlements · Ersab- Geschaͤft Seitens der Infant rig dos in den
Bezirken des 1. bis 11. Armee-Korps an das Allgemeine Kriegs- Departement einzureichenden Nachwei-
sungen der bei dem Departements-Ersatz-Geschäft brauchbar und einstellungsfähig befundenen Milltalr=
pflichilgen wird Nachstehendes beflimmt:
1. Das Schema 22. zur vorbezeichneten Ersatz-Instruction erleldet folgende Modificationen:
a) In der Kolonne „Segelmacher“ ist hinzuzusetzen: „Reepschläger“
b) ferner statt: „Maschinisten“ zu setzen: „Maschlnisten = Applikanten,“ desgleichen
e) statt: „Maschinenbauer“
„Eisenschmiede.“
2. Die Zahl derjenigen Schiffszimmerleute,
Segelmacher und Reepschläger,
Maschinisten = Applikanten,
Heizer und
Eisenschmiede,
welche nach Maaßgabe des §. 34. a. a. O. für die Werft-Division als einstellungsfähig befunden worden, ist
in den bezüglichen Kolonnen oberhalb der schwarzen Zahlen mit rother Dinte derart anzugeben, daß
die rothen Zahlen in den schwarzen mitenthalten sind.
Kriegs-Ministerlum.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Zu Anlage 2.
Betrifft die Anstellung eines einjährig freiwilligen Pharmazeuten bei dem Marine-Lagqareth
in Kiel.
Berlin, den 14. November 1868.
Den in Anlage 2. zu §. 173. der Militair-Ersatz-Instruction für den Norddeutschen Bund angege-
benen Garnison-Orten, in denen die Anstellung von einjährig sreiwilligen Pharmazeuten stattzufinden hat,
tritt beim 9. Armee-Korps Kiel mit einem einjährig freiwilligen Pharmazeuten hinzu. Dies wird mit
dem Bemerken bekannt gemacht, daß danach die vorbezeichnete Anlage 2. zu berichtigen ist.
Kregs-Ministerium.
Allgemeines Kriegs= Departement.