Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

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Auf dem Tische, an welchem der Wahlvorstand Platz nahm, wurde ein verdeckte 
Gefäß zum Hineinlegen der Stimmzettel (Wahlurne) aufgestellt, nachdem sich der Wah 
vorstand überzeugt hatte, daß dasselbe leer sei. 
Von den erschienenen Wählern trat jeder einzeln an den Tisch, an welchem d- 
Wahlvorstand saß, nannte seinen Namen, sowie seinen Wohnort (seine Wohnung) un 
übergab, sobald sein Name von dem Protokollführer in der Wählerliste aufgefunden wa 
seinen zusammengefalteten Stimmzektel dem Wahlvorsteher, welcher denselben uneröffnet i 
das auf dem Tische stehende Gefäß legte. 
Hierbei mußten von dem Wahlvorsteher zurückgewiesen werden: 
1) weil der auf denselben verzeichnete Name nicht verdeckt war, 
...... Stimmzettel, 
2) weil sie nicht von weißem Papier waren, 
...... Stimmzettel, 
3) weil sie mit einem äußern Kennzeichen versehen waren, 
...... Stimmzettel, 
4) weil versucht wurde, mehr als Einen Stimmzettel abugeben, die Stimm 
zettel von 
...... Wählern. 
Der Protokollführer vermerkte die erfolgte Stimmabgabe jedes Wählers, indem e 
neben dem Namen desselben in der dazu bestimmten Rubrik der MWählerliste ein Kreu 
machte. 
Um 6 Uhr Nachmittags erklärte der Wahlvorsteher die Abstimmung für geschlossen. 
Die Stimnzettel wurden aus der Wahlurne genommen und uneröffnet gezäblt. 
Die Anzahl derselben betrreg 
Dieselbe stimmte mit der Zahl derjenigen Wähler, neben deren Namen in der Wähler 
liste der Abstimmungsvermerk gemacht war, überein. 
Dieselbe war um . .. . .. Let als die Zahl derjenigen Wähler, neben derer 
Namen in der Wählerliste der Abstimmungsvermerk gemacht war. Zur Aufklärung diese 
sobss welche sich auch bei wiederholter Zählung herausstellte, dient Folgendes: 
  
Hierauf erfolgte die Eröffnung der Stimmzettel, indem einer der Beisitzer jedei 
Stimmzettel einzeln entfaltete und ihn dem Wahlvorsteher übergab, welcher denselben nack
	        
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