Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

239 
26. 
Regierungs= Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 24. Oktober 1871. 
Inhal t. 
Königliche Dekrete Keine. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend den Frauenverein für Versorgung 
verwahrloster Kinder in Stuttgart. — Verfügung, betreffend die Sicherstellung einer geordneten In- 
standhaltung der Familienregister. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A.) Des Departements des Innern. 
Des Ministeriums des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend den Frauenverein für Versorgung verwahrloster Kinder in Stuttgart. 
Der in Stuttgart bestehende, durch höchste Entschließung Seiner Königlichen 
Majestät vom 11. December 1844 unter der Bezeichnung „Frauen-Verein für hilfs- 
bedürftige Kinder“ als moralische Person anerkannte Verein führt den Namen: 
„Stuttgarter Frauenverein für Versorgung verwahrloster Kinder“
	        
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