Full text : Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

1848  Verhandlung  der  Grundrechte.  205

als  am  folgenden  Tage  während  der  Feierlichkeit  sich  Alles
durchaus  erfreulich  verlief,  und  am  Schlusse  des  Festmahls
der  König  einen  begeisternden  Trinkspruch  auf  die  „Baumeister
  am  Dome  der  deutschen  Einheit“,  auf  die  Nationalversammlung,
  ausbrachte.

Während  dieser  Vorgänge  zwischen  den  Regierungen  wälzte
unterdessen  in  der  Paulskirche  der  Redefluß  über  die  Grundrechte
  seine  trägen  Fluthen  unerschöpflich  weiter.  Welch'  eine
Wonne,  rief  einmal  ein  Mitglied  des  Verfassungsausschusses,
jetzt  endlich  als  Gesetz  aufzeichnen  zu  können,  was  wir  dreißig
Jahre  lang  so  heiß  und  stets  vergeblich  ersehnt  haben.  In
dieser  Stimmung  hatte  bereits  der  Ausschuß  in  seiner  Vorlage
  mehr  als  hundert  Artikel  eingebracht.  Man  war  weit
über  den  ursprünglichen  Sinn  der  Aufgabe  hinausgegangen.
Früher  verstand  man  darunter  die  Feststellung  der  persönlichen
Freiheitsrechte,  also  z.  B.  Sicherung  vor  willkürlicher  Verhaftung,
  Beschützung  des  Eigenthums,  freies  Vereins=  und
Versammlungsrecht,  Freiheit  zu  denken  und  zu  glauben,  zu
schreiben  und  zu  drucken  nach  der  persönlichen  Überzeugung:
jetzt  aber  wurde  zu  den  Grundrechten  des  deutschen  Volkes
auch  der  Anspruch  gerechnet,  eine  andere  Gemeindeverfassung,
eine  andere  Rechtspflege,  ein  anderes  Strafgesetz,  ein  anderes
Staatskirchenrecht,  ein  anderes  Unterrichtswesen,  als  es  bisher
in  den  einzelnen  Staaten  bestanden  hatte,  zu  erhalten.  Da
selbstverständlich  das  Parlament  nicht  in  der  Lage  war,  alle
diese  Gesetze  selbst  auszuarbeiten,  so  wollte  man  wenigstens
die  leitenden  Grundsätze  dafür  feststellen,  und  man  ermißt
leicht,  wie  sich  nun  scharfsinnige  Juristen,  eigenwillige  Localpatrioten,
  nivellirende  Republikaner  und  vorsichtige  Conservative
  in  Verbesserungsanträgen,  Zusatzanträgen,  Unteranträgen