Metadata : Grundzüge der Verfassung des Deutschen Reiches. (1906)

I.

Die  Gründung  den  Norddeutschen  Bundes
und  den  Deutschen  Reiches.

Unter  dem  Drucke  der  Napoleonischen  Fremdherrschaft,  in
den  Zeiten  der  tiefsten  Erniedrigung  Deutschlands  und  Preußens
ist  der  Glaube  an  die  Zukunft  und  die  politische  Größe
Deutschlands  in  den  edlen  Geistern  unseres  Volkes  wieder
erwacht.  Aber  nur  langsam,  im  Verlaufe  von  Jahrzehnten  hat
die  Idee  der  deutschen  Einheit  die  Herrschaft  im  Volke  errungen,
  ist  sie  die  treibende  Kraft  geworden,  die  endlich  alle
Hindernisse  überwand  und  das  Deutsche  Reich  im  Glanze  der
herrlichsten  Siege  und  in  nie  dagewesener  Macht  wieder  erstehen
ließ.  Der  Gang  der  deutschen  Geschichte  schien  nicht  zur  Einheit,
sondern  zur  politischen  Zersplitterung  der  Nation  führen  zu
müssen.  Unübersteiglich  mußten  dem  Geiste  denkender  Staatsmänner
  die  Hindernisse  erscheinen,  die  sich  der  Verwirklichung
der  deutschen  Einheit  entgegenstellten.  Mochten  die  Deutschen
die  Herrschaft  im  Geisterreiche  der  Wissenschaft  und  Dichtkunst
erringen  und  behaupten,  mochten  sie  in  der  Philosophie  der
Geschichte  den  Erweis  erbringen,  daß  die  Teilung  der  Welt
unter  die  anderen  Völker  vernünftig,  weil  wirklich,  sei,  auf  den
Segen  des  nationalen  Staates  und  auf  die  Teilnahme  an  der
Herrschaft  über  die  Welt  hatten  die  Deutschen  bescheiden  Verzicht
zu  leisten.  Die  stolzen  Hoffnungen,  die  die  Herzen  der  Patrioten,
vor  allem  der  Jugend,  während  und  nach  den  Freiheitskriegen
erfüllten,  erwiesen  sich  bald  als  trügerisch.  Und  nicht  war  es
der  Neid  der  Fremden,  war  es  die  Tücke  kleinlicher  Staatsmänner,
  die  Deutschland  um  seine  Hoffnungen  trogen.  Gerechter
als  in  früheren  Tagen  können  wir  heute  die  Gründung  des
Deutschen  Bundes  im  Jahre  1815  beurteilen.  Keinen  Zweifel
wird  heute  der  Einsichtige  hegen,  daß  die  Entwürfe  einer
deutschen  Verfassung,  die  in  den  Jahren  1814  und  1815  von
den  edelsten  Patrioten,  wie  vor  allem  von  dem  Freiherrn

ARuG  34:  Loening,  Reichsverfassung.  2.  Aufl.  1