Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

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2)  Der  in  Art.  7  des  Wahlgesetzes  vom  26.  März  1868  angeordnete  öffentliche
Aufruf  derjenigen  Wahlberechtigten,  welche  nicht  von  Amtswegen  in  die  Wählerlisten
  aufzunehmen  sind,  zur  Anmeldung  ihres  Wahlrechts  ist  alsbald  von  dem
Oberamt  im  Bezirksblatt  und  von  den  Ortsvorstehern  in  den  einzelnen  Gemeinden
  auf  ortsübliche  Weise  zu  erlassen.

3)  Die  Wählerlisten  müssen  längstens  10  Tage  vom  Erscheinen  gegenwärtiger  Verfügung
  im  Regierungsblatt  an  gerechnet,  somit  spätestens  am  19.  Januar  vollendet
  sein,  sodann  während  eines  unmittelbar  anschließenden  Zeitraums  von
6  Dagen,  also  bis  25.  Januar  einschließlich  auf  dem  Rathhause  zur  allgemeinen
Einsicht  aufgelegt  werden.

Längstens  binnen  drei  Tagen  von  Erhebung  etwaiger  Vorstellungen  gegen
die  Wählerlisten  an  gerechnet  hat  die  örtliche  Commission  hierüber  Beschluß  zu
fassen,  spätestens  am  21.  Tage  nach  dem  Erscheinen  des  gegenwärtigen  Wahlausschreibens,
  am  30.  Januar,  haben  die  Ortsvorsteher  die  Wählerlisten  sammt
den  Akten  über  beanstandete  Wahlberechtigungen  dem  Oberamt  einzusenden.

4)  Die  Wahll  ist  genau  30  Tage  nach  dem  Erscheinen  gegenwärtiger  Verfügung  im
Regierungsblatt,  also

am  Donnerstag  den  8.  Februar

in  allen  Abstimmungsbezirken  gleichzeitig  vorzunehmen.

Die  Bekanntmachung  des  Tags  der  Wahl,  des  Beginns  und  des  Schlusses
der  Wahlhandlung  hat  in  jeder  Gemeinde  spätestens  am  5.  Februar  auf  ortsübliche
  Weise  zu  geschehen.

5)  Die  Abstimmungsbezirke  und  Abstimmungsorte  sind:
I.  Herrenberg,  Affstätt,  Gültstein,  Haslach,  Hildrizhausen,  Kuppingen  mit  dem

Abstimmungsorte  Herrenberg;

II.  Altingen,  Reusten,  Oberndorf,  Kayh,  Mönchberg  mit  dem  Abstimmungsorte
Altingen;

III.  Bondorf,  Mötzingen,  Nebringen,  Thailfingen  mit  dem  Abstimmungsorte
Bondorf;

IV.  Entringen,  Breitenholz,  Pfäffingen,  Poltringen,  Unterjesingen  mit  dem  Abstimmungsorte
  Entringen;