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8. 16.
Betreffend das Maß der Anforderungen in den einzelnen Prüfungsfächern, so wird
A) das Gleiche von den Kandidaten des Hochbau= wie von den Kandidaten des Ingenieurfaches
verlangt in
1) Physik,
2) Chemie,
3) Geognosie,
4) Baumaterialienlehre.
8) Besonderes,
a) von den Kandidaten des Hochbaufaches
1) in der praktischen Geometrie:
Situationsaufnahme, geometrisches Nivellement und Aussteckung von Hochbauobjekten
mit Gebrauch von winkelmessenden Instrumenten;
2) in der technischen Mechanik:
Statik der Stein-, Holz= und Eisenkonstruktionen;
3) in den Hochbaukonstruktionen:
Kenntniß derselben in ihrem ganzen Umfang, einschließlich der Feuerungsanlagen
und der Grundzüge der Bauführung;
4) in der Baugeschichte:
Kenntniß derselben in ihrem ganzen Umfange, einschließlich der Bauformen des
klassischen Alterthums, des Mittelalters und der Neuzeit;
5) Hochbaukunde:
Anordnung der bürgerlichen Wohngebäude und der gewöhnlichen landwirthschaftlichen
Gebäude;
6) Entwerfen
eines kleineren Hochbauobjektes, wovon 1 Blatt mit dem Pinsel ausgeführt;
7) Encyklopädie der Ingenieurwissenschaft (Grundzüge des Straßen-, Eisenbahn-,
Brücken= und Wasserbaues);
b) von den Kandidaten des Ingenieurfaches:
1) in der praktischen Geometrie:
Aufnahme von Plänen mit trigonometrischem Netze, geometrisches und trigonometrisches
Nivellement, Kurvenaussteckung, Kenntniß und praktische Befähigung